Abwasser

Gewässerbelastung durch Abwasser

Als Abwasser bezeichnen wir heute ganz allgemein Wasser, das durch den Gebrauch in privaten Haushalten, Landwirtschaft, Gewerbe oder Industrie verunreinigt und abgeleitet wird. Aber auch das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser, z. B. von Hof- und Straßenflächen, wird als Abwasser bezeichnet.

Ziel der Abwasserbehandlung ist, die Belastung der Gewässer so gering wie möglich zu halten. Der Lebensraum Gewässer muss für Pflanzen, Tiere und den Menschen geschützt werden. Ungeklärtes häusliches Abwasser würde zu starker Sauerstoffzehrung und vermehrtem Algenwachstum im Gewässer führen.

Bei der kommunalen Abwasserreinigung können beispielsweise etwa 95 Prozent der organischen Substanz (Kohlenstoffverbindungen) abgebaut werden. Außerdem werden in den größeren Anlagen gezielt Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff abgebaut, um übermäßiges Algenwachstum im Gewässer (Eutrophierung) zu verhindern.

Die Technik der Abwasserbehandlung wird laufend verbessert und es werden neue Verfahren der Abwasserbehandlung erforscht. So diskutiert man heute beispielsweise in Fachkreisen darüber, wie die vom Menschen ausgeschiedenen Hormone (zum Beispiel Östrogene) zukünftig in unseren Kläranlagen zurückgehalten werden können.

Kommunale Abwasserbehandlung im Landkreis Rastatt

  • Ca. 99 Prozent der Einwohner des Landkreises Rastatt sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.
  • Pro Jahr fallen ca. 45 Mio m³ Schmutzwasser an, welches auf den 16 kommunalen Kläranlagen im Landkreis gereinigt wird.
  • Das Abwasser wird den Kläranlagen über ein Kanalnetz von 1 400 km zugeführt.

    Bild Kläranlage

Kommunale Regenwasserbehandlung

Für die Sammlung und den Tranport von Abwasser gibt es zwei unterschiedliche Kanalnetzsysteme:
Bild Regenklärbecken

In Mischsystemen wird das Schmutz- und das Regenwasser in einem Kanal der Kläranlage zugeführt. Bei Starkregen (zum Beispiel Gewitterregen) fließen sehr große Mengen hochverdünnten Mischwassers in Richtung Kläranlage. Um die Kläranlagen nicht zu überlasten, muss ein Teil des Mischwassers in die Gewässer abgeschlagen werden. Vor der Einleitung wird das Mischwasser in Regenüberlaufbecken mechanisch behandelt, um den Eintrag der Schmutzfracht wesentlich zu reduzieren.

Bei Trennsystemen werden Regen- und Schmutzwasser in getrennten Kanälen abgleitet. Für verunreinigtes Regenwasser (zum Beispiel aus Gewerbegebieten) ist oftmals eine Vorreinigung des Niederschlagswassers zum Beispiel in Regenklärbecken oder Bodenfiltern notwendig.

Im Landkreis Rastatt sind derzeit 111 Regenüberlaufbecken mit einem Gesamtvolumen von ca. 55.000 m³ in Mischsystemen und 30 Regenklärbecken mit einem Gesamtvolumen von ca. 5.500 m³ in Trennsystemen in Betrieb.

Dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen, Gruben, etc.)

Für verschiedene Anwesen (ca. ein Prozent des Bevölkerungsanteils) im Landkreis Rastatt besteht derzeit kein Abwasseranschluss an das öffentliche Kanalnetz. Das Abwasser wird aus diesem Grund dezentral beseitigt. Die dezentrale Abwasserbeseitigung ist aber nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn zum Beispiel auf Grund der Topographie oder der Abgeschiedenheit des Anwesens ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz nicht zu realisieren ist.

Für das Einleiten des gereinigten Abwassers in das Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist beim Landratsamt Rastatt - Umweltamt - zu beantragen.

Es dürfen nur Kläranlagen betrieben werden, die in der Lage sind, die Anforderungen zur Minimierung der Schadstofffracht entsprechend § 57 Wasserhaushaltsgesetz zu erfüllen. Verfahren ohne biologische Behandlungsstufe entsprechen nicht dem Stand der Technik, da sie die zum Schutz unserer Gewässer erforderliche Reinigungsleistung nicht erreichen. Geschlossene Gruben sind nur im begründeten Einzelfall möglich.

Grundsätzlich möglich sind Kleinkläranlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung durch das Bautechnische Institut in Berlin oder Anlagen, die im Einzelfall vom Landratsamt Rastatt - Umweltamt - genehmigt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um naturnahe Verfahren (zum Beispiel Pflanzenbeet mit vorgeschalteter Mehrkammerausfaulgrube, Membranfilteranlagen) oder um Verfahren mit technischer Abwasserbelüftung (zum Beispiel Belebungsanlagen, Tropfkörperanlagen, Tauchkörperanlagen).

Zudem sind in Wasserschutzgebieten und bei empfindlichen Oberflächengewässern erhöhte Anforderungen zu beachten, um die Emissionen noch weiter zu reduzieren. Der anfallende Klärschlamm ist grundsätzlich auf einer kommunalen Kläranlage zu entsorgen. Näheres ist in der Abwassersatzung Ihrer Gemeinde geregelt.

Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung (Versickerung und ortsnahe Einleitung)

Die in den letzten Jahrzehnten fortschreitende Siedlungsentwicklung und die damit verbundene Versiegelung von Flächen führte zu einer verstärkten hydraulischen Belastung von kommunalen Entwässerungsanlagen. Zudem wurde eine Verschiebung des natürlichen Gleichgewichts im Wasserkreislauf mit nachteiligen Auswirkungen auf das Kleinklima, die örtliche Grundwasserneubildung sowie den Hochwasserschutz beobachtet.

Aus diesen Gründen wird seit einigen Jahren versucht, mit neuen Ansätzen unter Beachtung ökologischer Erfordernisse das bisherige Entwässerungssystem zu modifizieren. Die rechtlichen Grundlagen der naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung ergeben sich aus § 55 Wasserhaushaltsgesetz sowie der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser.

Beispiele für die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung:

Versickern von nur gering verschmutztem Niederschlagswasser von Dachflächen über eine mindestens 30 cm bewachsene Bodenzone.

Bild Muldenversickerung

Verwendung von durchlässigen Oberflächenbefestigungen in Wohngebieten, beispielsweise bei privaten Grundstückszufahrten, wenig benutzten Park- und Stellplätzen sowie Spiel- und Anliegerstraßen. Als Materialien bieten sich Rasengittersteine, durchlässiges Ökopflaster und Pflaster mit breiten, durchlässigen Fugen als Gestaltungselemente an. Bild Flächenbefestigung

Dachbegrünung und Regenwassernutzung (Zisternen) Bild Dachbegrünung

Die gestalterischen Möglichkeiten der naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung sind vielfältig. Von oberster Bedeutung ist dabei jedoch der Schutz von Grundwasser und Fließgewässer, d.h. die Versickerung oder auch die ortsnahe Ableitung in ein Gewässer muss schadlos sein!

Bei Einhaltung der Vorgaben aus der Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser ist die Versickerung und ortsnahe Einleitung in Wohngebieten wasserrechtlich erlaubnisfrei. Bitte informieren Sie sich über die Festsetzungen im Bebauungsplan und nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf.

Die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser in Gewerbegebieten ist dagegen erlaubnispflichtig. Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit dem Umweltamt des Landkreises Rastatt in Verbindung.

Weitere Hinweise (Leitfaden und rechtliche Grundlagen) zum Thema naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung finden Sie beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

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