Informationen Straßenverkehrsbehörde - Ergebnisse Unfallkommission

Maßnahmen der Unfallkommission auf der L76b bei Gernsbach-Reichental

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall am 2. Mai 2026 auf der L76b bei Kilometer 5,7 zwischen Gernsbach-Reichental und der Landkreisgrenze hat die Unfallkommission des Landkreises Rastatt Sicherheitsmaßnahmen beschlossen. Da sich keine allgemeingültige Geschwindigkeit festlegen lässt, bei der die Kurve für alle Fahrzeugarten vollständig gefahrlos befahrbar wäre, setzen die Maßnahmen bei der visuellen Wahrnehmung und der Eigenverantwortung der Fahrzeugführer an. Die Verkehrsfläche wird so gestaltet, dass die Gefahrenstelle deutlicher erkennbar ist. Durch zusätzliche und enger gesetzte Kurvenleittafeln wird die optische Führung optimiert, sodass Verkehrsteilnehmer den Kurvenverlauf früher und besser erkennen können. Im direkten Kurvenbereich wird eine profilierte und durchgezogene Mittelmarkierung aufgebracht. Diese profilierte Fahrbahnmarkierung erzeugt akustische und haptische Signale, wenn diese überfahren wird und warnt den Fahrzeugführer aktiv vor dem Verlassen der Fahrspur. Gleichzeitig bewirkt die Mittelmarkierung eine visuelle Einengung der Fahrstreifen, was zur Geschwindigkeitsreduzierung beiträgt. Außerdem werden die passiven Schutzeinrichtungen im Seitenraum (Leitplanken) optimiert. Die Maßnahmen sollen die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden erhöhen, Fehlverhalten vorzubeugen, die Unfallrate zu senken und mögliche Unfallfolgen zu reduzieren. Die Unfallkommission weist ausdrücklich darauf hin: Auch wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung explizit ausgeschildert ist, müssen Geschwindigkeiten an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse, an Sicht und Wetter sowie die eigenen Fähigkeiten und die Eigenschaften des Fahrzeugs angepasst werden (§ 3 StVO). Die Unfallkommission prüft in ihren kommenden Sitzungen weitere Maßnahmen. (Stand: 06.07.2026)

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