Informationen Straßenverkehrsbehörde - Ergebnisse Unfallkommission

Maßnahmen der Unfallkommission am Knotenpunkt B3/K3737 in Bietigheim

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall am 26. Mai 2026 am Knotenpunkt der Bundesstraße B3 mit der Kreisstraße K3737 in Bietigheim hat die Unfallkommission des Landkreises Rastatt die Unfallstelle untersucht und konkrete Maßnahmen beschlossen. Nach Einschätzung des Polizeipräsidiums ist der Unfall höchstwahrscheinlich auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Erschwerend kam hinzu, dass die Lichtsignalanlage zum Unfallzeitpunkt infolge eines vorausgegangenen Anprallunfalls in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2026 außer Betrieb war. Im Rahmen der Unfallkommissionsarbeit konnten keine Mängel an Markierungen, Fahrbahnbelag oder Sichtverhältnissen festgestellt werden. Die Maßnahmen setzen daher bei der visuellen Wahrnehmung und der frühzeitigen Erkennbarkeit der Kreuzung an. Durch die Ergänzung vorgelagerter Verkehrszeichen – insbesondere Gefahrzeichen (VZ 131 – Lichtzeichenanlage) sowie Hinweisschilder auf die Stopp-Stelle – wird die Kreuzungssituation künftig frühzeitiger erkennbar. Die angepasste Beschilderung soll Verkehrsteilnehmende gezielt auf die Situation aufmerksam machen und zu erhöhter Aufmerksamkeit an dieser Kreuzung beitragen. Die Polizei wurde gebeten, nach Ablauf von sechs Monaten erneut über das Unfallgeschehen an dieser Stelle zu berichten. (Stand: 04.08.2026)

Maßnahmen der Unfallkommission auf der L76b bei Gernsbach-Reichental

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall am 2. Mai 2026 auf der L76b bei Kilometer 5,7 zwischen Gernsbach-Reichental und der Landkreisgrenze hat die Unfallkommission des Landkreises Rastatt Sicherheitsmaßnahmen beschlossen. Da sich keine allgemeingültige Geschwindigkeit festlegen lässt, bei der die Kurve für alle Fahrzeugarten vollständig gefahrlos befahrbar wäre, setzen die Maßnahmen bei der visuellen Wahrnehmung und der Eigenverantwortung der Fahrzeugführer an. Die Verkehrsfläche wird so gestaltet, dass die Gefahrenstelle deutlicher erkennbar ist. Durch zusätzliche und enger gesetzte Kurvenleittafeln wird die optische Führung optimiert, sodass Verkehrsteilnehmer den Kurvenverlauf früher und besser erkennen können. Im direkten Kurvenbereich wird eine profilierte und durchgezogene Mittelmarkierung aufgebracht. Diese profilierte Fahrbahnmarkierung erzeugt akustische und haptische Signale, wenn diese überfahren wird und warnt den Fahrzeugführer aktiv vor dem Verlassen der Fahrspur. Gleichzeitig bewirkt die Mittelmarkierung eine visuelle Einengung der Fahrstreifen, was zur Geschwindigkeitsreduzierung beiträgt. Außerdem werden die passiven Schutzeinrichtungen im Seitenraum (Leitplanken) optimiert. Die Maßnahmen sollen die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden erhöhen, Fehlverhalten vorzubeugen, die Unfallrate zu senken und mögliche Unfallfolgen zu reduzieren. Die Unfallkommission weist ausdrücklich darauf hin: Auch wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung explizit ausgeschildert ist, müssen Geschwindigkeiten an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse, an Sicht und Wetter sowie die eigenen Fähigkeiten und die Eigenschaften des Fahrzeugs angepasst werden (§ 3 StVO). Die Unfallkommission prüft in ihren kommenden Sitzungen weitere Maßnahmen. (Stand: 06.07.2026)

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