Agrarstruktur und Landschaftsentwicklung

Aufgabe des Sachgebiets ist es, als Träger öffentlicher Belange die Erhaltung und Stabilisierung der Agrarstruktur und die größtmögliche Schonung guter landwirtschaftlicher Produktionsflächen zu sichern. Dabei ist es oberstes Ziel, bauliche und infrastrukturelle Planungen sowie Schutzgebietsausweisungen und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen so weit wie möglich flächenreduzierend umzusetzen.

Der Begriff Agrarstruktur umfasst dabei die Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft. Diese werden wesentlich von den Bodennutzungsmöglichkeiten, der Betriebsorganisation und der Betriebsgrößenstruktur bestimmt, unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum.

Des Weiteren ist unsere fachliche Expertise bei der Errichtung von land- und forstwirtschaftlichen Einzelbauvorhaben im Außenbereich von den Baurechtsbehörden erbeten, um zu prüfen, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb nach Baurecht vorliegt und in wieweit diese Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb wirtschaftlich und betrieblich dienlich sind.

Bei Aufforstungen, Anpflanzung von Weihnachtsbaum-, Zier- und Schmuckreisigkulturen und bei der Anlage von Kurzumtriebsplantagen sind wir Genehmigungsbehörde. Ebenso sind wir die Genehmigungsbehörde bei Veräußerungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken.

Im Rahmen der Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht arbeiten wir im Benehmen mit den Gemeinden zusammen.

Die Gewährleistung der Landschaftspflege ist maßgebend, um Schutzgebiete in ihrer Funktion zu erhalten und seltene Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Dies erfordert eine naturschutzfachliche und sinnvolle Vernetzung (Biotopverbund) und Bewirtschaftung der Flächen. Wir konzipieren, organisieren und betreuen zusammen mit Landwirten die dafür notwendigen Landschaftspflegemaßnahmen. Die Umsetzung übernehmen neben Landwirten auch Gemeinden und Vereine auf Basis von Pflege- und Extensivierungsverträgen, die von EU, Bund und Land gefördert werden.

Ein weiteres Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Im Vordergrund steht die Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Mindestflur.

Aufgaben

  • Stellungnahmen im Rahmen von Regional-, Landschafts-, Flächennutzungs- und Bauleitplanungen
  • Stellungnahme zu sonstigen Vorhaben (z. B. Windkraftanlagen, PV-Anlagen, Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen, Kiesabbau)
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
  • Fachlich begleitende Beratung zur Flurneuordnung
  • Stellungnahmen zu Ökokontomaßnahmen
  • Aufgaben im Bereich des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG): Aufforstungsgenehmigungen, Genehmigungen von Weihnachtsbaumkulturen, Zier-und Schmuckreisiganlagen, Kurzumtriebsplantagen, Pflegepflicht etc.
  • Genehmigungen nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) bei Verkauf und Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke, Hofübergaben
  • Abwicklung von Verträgen und Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
  • Mitwirkung bei Schutzgebietsausweisungen (Natura 2000, Managementpläne)
  • Projekte zur Landnutzung und Naturschutz (LEADER, Landnutzungskonzept Murgtal)
  • Mitglied im Fachbeirat des Landschaftserhaltungsverbandes des Landkreises Rastatt (LEV)

Weitere Informationen

Inhalt

Kontakt

Agrarstruktur und Landschaftsentwicklung
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 4230
Fax 07222 381 4299