Jugendhilfeplanung

Was ist Jugendhilfeplanung und was beinhaltet diese?

  • Jugendhilfeplanung ist eine Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sie ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Die wesentlichen Aufgaben der Jugendhilfeplanung stellen die Bestandserhebung und die Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Personensorgeberechtigten dar.
  • Hierdurch sollen die vorhandenen Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien erhalten bzw. verbessert werden. Ziel ist somit die Weiterentwicklung einer kinder- und familienfreundlichen Lebenswelt

Wie wird Jugendhilfeplanung umgesetzt?

Um den gesetzlichen Auftrag der Jugendhilfeplanung zu erfüllen, werden kontinuierlich Sozialstrukturdaten (Bevölkerungsentwicklung, Arbeitslosenzahlen, Kriminalitätsentwicklung etc.) erhoben und analysiert sowie Erhebungen zu verschiedenen Themenbereichen (z. B. Kindertagesbetreuung) durchgeführt und ausgewertet. Dabei beziehen sich die Ausführungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung nicht nur insgesamt auf den Landkreis Rastatt, sondern - soweit dies möglich ist - auch auf einzelne Städte und Gemeinden des Landkreises.

In den Planungsprozess werden gemäß dem gesetzlichen Auftrag andere Stellen und Einrichtungen sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe einbezogen. Dies erfolgt zum einen durch einen Austausch in verschiedenen Fachforen bzw. Arbeitskreisen, zum anderen durch regelmäßige Vorstellung der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung im Jugendhilfeausschuss oder in anderen Fachgremien.

Die Auswertungen und Ergebnisse der Jugendhilfeplanung werden regelmäßig fortgeschrieben und dokumentiert. Die letzte Gesamt-Fortschreibung des Planungsprozesses der Jugendhilfeplanung erfolgte im Jahr 2018 und wurde durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 28. Januar 2019 zur Kenntnis genommen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die hierin ausgesprochenen Empfehlungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit umzusetzen.

Seit 2019 gibt es ein neues Berichtswesen in der Jugendhilfeplanung in Form von Newslettern zu den Sozialstrukturdaten und Teilberichten zu ausgewählten Themenbereichen.

Welche Themenschwerpunkte gibt es im Landkreis Rastatt?

Die Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt befasst sich derzeit mit folgenden Themen:

  • Erhebung, Analyse und Auswertung von Sozialstrukturdaten,
  • Entwicklung von Jugendhilfeleistungen und Kindertagesbetreuung,
  • „Kooperation Jugendhilfe-Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit

Möchten Sie mehr über Jugendhilfeplanung im Landkreis Rastatt erfahren? Dann werfen Sie doch einen Blick in die Fortschreibung des Planungsprozesses 2018 (Jugendhilfeplan), die auf unserer Seite als PDF-Datei zur Verfügung steht, oder wenden Sie sich bei offenen Fragen an uns.

Inhalt

Kontakt

Frau T. Kleehammer

Stabsstelle Jugendhilfeplanung

Telefon 07222 381 2282
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B1.21
Frau V. Nestler

Stabsstelle Jugendhilfeplanung

Telefon 07222 381 2225
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B1.21