Hygienebelehrung - Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

  • Wohnen Sie im Landkreis Rastatt oder Stadtkreis Baden-Baden?
  • Und haben Sie eine Arbeitsstelle in der Küche oder im Lebensmittelbereich?

Dann müssen Sie an der Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz teilnehmen.

Hierbei handelt es sich um einen Vortrag, in dem Erkrankungen erläutert werden, mit denen man im Lebensmittelbereich nicht arbeiten darf (Tätigkeitsverbot). Wer einen alten Gesundheitspass hat, der braucht keine Erstbelehrung mehr.

So bekommen Sie eine Bescheinigung

Rastatt

  • Die Belehrung findet zu den im Internet veröffentlichen Terminen im Landratsamt Rastatt statt
  • Dauer 120 Minuten (Anmeldung und Belehrung)
  • Gebühr: 39,00 € pro Person 
  • Die Anmeldung erfolgt online. Nach erfolgreicher Bezahlung drucken Sie sich Ihre Anmelde- und Bezahlbestätigung aus. Eine gesonderte Rechnung oder Quittung folgt nicht.
  • Hinweis:
    An der Hygienebelehrung können nur Personen teilnehmen, die den Wohnsitz im Landkreis Rastatt oder Stadtkreis Baden-Baden haben.
     
    Für die Teilnahme an der Hygienebelehrung ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske empfohlen.

Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Haben Sie Ihre Bescheinigung verloren und die Erstbelehrung im Gesundheitsamt Rastatt gemacht, stellen wir Ihnen eine Kopie aus. Die Kopie kostet 13,00 €.

Anfahrt zum Gesundheitsamt im Landratsamt Rastatt.

Informationen in verschiedenen Sprachen können Sie nachfolgend downloaden:

Inhalt

Kontakt

Gesundheitsamt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381-2300
Fax 07222 381-2398