Geschäftsstelle des Kreistags
Die Verwaltungsorgane des Landkreises Rastatt sind der Kreistag und der Landrat.
Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises, Verwaltungschef des Landratsamtes und Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Der Kreistag wählt den Landrat für eine Amtszeit von acht Jahren.
Der Kreistag als Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Rastatt und als Hauptorgan des Landkreises wird von den Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohnern für jeweils fünf Jahre gewählt.
Die Geschäftsstelle des Kreistags ist Bindeglied zwischen den Kreisgremien und der Landkreisverwaltung und ständige Ansprechstelle für die Kreisrätinnen und Kreisräte und ist zuständig für
- die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse
- die Pflege und Aktualisierung des Ratsinformationssystems
- das Erstellen der Sitzungsprotokolle
- die Vorbereitung von Wahlen des Kreistags für die Besetzung verschiedener Ausschüsse, Gremien und Verbände
- die Wahl des Landrats
- die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der konstituierenden Sitzung des Kreistags nach der Kommunalwahl
- Repräsentationen und Ehrungen