Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis Rastatt

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen und Bahnen ist ein zentraler Bestandteil der täglichen Mobilität vieler Menschen. Er bietet eine wichtige Alternative zum motorisierten Individualverkehr und trägt zur Entlastung von Straßen sowie zum Schutz von Klima und Umwelt bei. Ein attraktiver und gut ausgebauter ÖPNV ist zudem eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Mobilitätswende und die Teilhabe verbessert oft die Lebensqualität der Menschen.

Für den Landkreis ist es eine zentrale Aufgabe, ein verlässliches und leistungsfähiges Nahverkehrsangebot bereitzustellen. Dazu gehört in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren den Städten und Gemeinden, dem Verkehrsverbund und den Verkehrsunternehmen die Planung und Organisation von Busverbindungen sowie die Abstimmung von Fahrplänen. Der Landkreis verfolgt das Ziel, das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig zu sichern und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Aufgabenträger

ÖPNV-Aufgabenträger in Baden-Württemberg sind die Institutionen, die für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zuständig sind. Nach dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg (ÖPNVG) wird zwischen folgenden zwei Hauptebenen unterschieden:

  • SPNV (Schienenpersonennahverkehr):
    Hier ist das Land Baden-Württemberg der Aufgabenträger. Es ist für die Planung, Bestellung und Finanzierung der Zugverbindungen zuständig. Die operative Umsetzung, wie Fahrplanerstellung und Ausschreibungen, erfolgt im Auftrag des Verkehrsministeriums durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).
  • ÖNPV (Öffentlicher Personennahverkehr):
    Im Bereich des Busverkehrs sowie der alternativen Bedienformen (ALT) und On-Demand-Verkehre sind in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise die Aufgabenträger. Sie sind für die Planung, Organisation und Finanzierung dieser Angebote zuständig und stellen damit einen Teil des öffentlichen Mobilitätsangebots im Nahverkehr vor Ort sicher.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg gehört zur sogenannten Daseinsfürsorge und ist damit Teil der staatlichen Grundversorgung, weil Bus und Bahn eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind. Über Art und Umfang entscheiden die Kommunen selbst. Daher spricht man rechtlich von einer „freiwilligen Pflichtaufgabe“.

Der Landkreis Rastatt ist der Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreisgebiet und erfüllt damit seinen Teil des öffentlichen Mobilitätsangebotes im Nahverkehr als sogenannte „freiwillige Pflichtaufgabe“.

Unser Aufgabenspektrum umfasst insbesondere:

  1. Sicherstellung eines ausreichenden ÖPNV-Angebots
    - Verbindungen zwischen den Kommunen,
    - Mindestens Bedienung zu den wichtigsten Zeiten (Beruf, Schule, Freizeit)
    - Ergänzende Angebote (z. B. On-Demand-Verkehr, ALT)

  2. Planung des Verkehrs (Nahverkehrsplanung)
    Der Landkreis erstellt in Zusammenarbeit mit dem KVV die Nahverkehrspläne, in denen u.a. folgendes enthalten ist:
    - Festlegung von Linien, Taktungen und Standards
    - Abstimmung mit Raumstruktur (z. B. Mittelzentren, Pendlerströme)
    - Weiterentwicklung des Netzes langfristig

  3. Organisation und Vergabe der Verkehrsleistungen
    Der Landkreis hat keinen eigenen Busbetrieb, sondern:
    - schreibt Linien bzw. „Linienbündel“ aus
    - vergibt Aufträge an Verkehrsunternehmen
    - schließt sogenannte öffentliche Dienstleistungsaufträge ab

  4. Finanzierung und Zuschüsse
    - Der Landkreis beteiligt sich maßgeblich an der Finanzierung des ÖPNV insbesondere durch Zuschüsse.

  5. Tarif- und Verbundintegration
    - Der Landkreis sorgt als Mitglied des Karlsruher Verkehrsverbundes dafür, dass alles in ein einheitliches System eingebunden ist (einheitliche Tickets für Bus und Bahn, abgestimmte Tarife im Verbund

  6. Koordination und Zusammenarbeit
    Der Landkreis arbeitet eng bei der Umsetzung seiner Aufgaben mit den Nachbarkommunen, 
    Verkehrsverbünden, Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsministerium zusammen. Auf diese Weise werden Projekteziele gemeinschaftlich realisiert.

Karlsruher Verkehrsverbund

Der KVV ist ein Kommunalverbund in der Rechtsform einer GmbH. Seine Gesellschafter sind die Stadt- und Landkreise in der Region Karlsruhe. Dazu gehören die Stadt Karlsruhe, der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, die Stadt Baden-Baden, der Landkreis Germersheim, die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße. Ende 2025 wurde der Verbund zudem durch die Integration des VPE (Stadt Pforzheim und Landkreis Enzkreis) sowie des Landes Baden-Württemberg erweitert.

Der Verkehrsverbund ist für die Verkehrsplanung, das Leistungsangebot sowie den Vertrieb, die Entwicklung des Verbundtarifs und die Verteilung der Einnahmen zuständig. Er bündelt die Interessen und verkehrlichen Anforderungen der Gesellschafter. Diese sind zugleich Aufgabenträger im Sinne des ÖPNV-Gesetzes. Bei der Festlegung von Umfang und Qualität des Verkehrsangebots übernimmt der Verbund beratende Aufgaben. Vereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen werden gemeinsam mit den Aufgabenträgern geschlossen.

Finanzierung

Quelle: LRA Rastatt (Kuklok/Berisha)

Das folgende Schaubild stellt vereinfacht die grundlegenden Finanzierungssäulen des ÖPNV dar:

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Baden-Württemberg überwiegend durch das Land und die Landkreise finanziert, wobei der Bund sich über allgemeine Finanzzuweisungen (insbesondere im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes und des Finanzausgleichs gemäß § 28) beteiligt. Ergänzend tragen die Fahrgeldeinnahmen der Fahrgäste zur Finanzierung bei. Zusätzlich erhalten die Aufgabenträger Ausgleichsleistungen von Bund und Land, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket.

Ein wichtiger Bestandteil der Landesförderung ist die Regiobusförderung des Landes Baden-Württemberg. Diese unterstützt Landkreise beim Aufbau und Betrieb schneller und leistungsfähiger Busverbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren. Gefördert werden insbesondere Angebote mit hoher Qualität, wie einem dichten Takt, zuverlässigen Anschlüssen sowie dem Einsatz moderner Fahrzeuge. Ziel der Förderung ist es, den ÖPNV im ländlichen Raum zu stärken und eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen. Die Unterstützung erfolgt dabei in Form eines finanziellen Zuschusses zu den Betriebskosten der jeweiligen Regiobuslinien.

ÖPNV-Anliegen

Bei folgenden Anliegen, bitten wir Sie sich an den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) www.kvv.de zu wenden:

Fahrplanauskunft

Die Fahrplanauskunft erhalten Sie unter folgendem Link: www.kvv.de/fahrplan/fahrplanauskunft

Allgemeine Auskunft zu Ticketangeboten

Die allgemeine Auskunft zu Ticketangeboten erhalten Sie unter folgendem Link: www.kvv.de/fahrkarten/fahrkarten-preise

  • Deutschlandticket (Jugend-Ticket BW)
  • Einzelpersonen
  • Senioren & Seniorinnen
  • Pendler & Abonenntinnen
  • Schüler & Studentinnen
  • Radfahrende
  • Firmen
  • Fahrkarten A bis Z

Wabenplan

Der Wabenplan ist unter folgendem Link ersichtlich: www.kvv.de/liniennetz/tarifwabenplan

Auskunft über mögliche Anschlussverbindungen

Die Auskunft über mögliche Anschlussverbindungen erhalten Sie unter folgendem Link:

Über die Eingabe im Feld „Bahnhof/Haltestelle/Adresse“ oder „Liniennummer“ kann die Fahrplantabelle einer Linie heruntergeladen werden. In der Tabelle sind die möglichen Anschlussverbindungen in weis hinterlegt.

Verkehrsmeldungen (Verkehrsticker)

Die Verkehrsmeldungen erhalten Sie unter folgendem Link: www.kvv.de/fahrplan/verkehrsmeldungen Insbesondere Informationen zu Straßensperrungen und Umleitungen wegen Baumaßnahme, Umzügen sowie Forstarbeiten.

Bedarfsangebot auf Bestellung

Das ÖPNV-Angebot wird ergänzt durch

Barrierefrei unterwegs (Fahrt/Reise)

Informationen zum Liniennetzplan für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und zur mobilitätseingeschränkten Fahrtplanung (Bspw. Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen etc.) erhalten Sie unter folgendem Link: www.kvv.de/liniennetz/barrierefrei-unterwegs

Kontaktformular Lob & Tadel

Beschwerden (Verspätungen, Unzufriedenheiten usw.) und Lob können unter folgendem Link adressiert werden: www.kvv.de/service/kontakt/kontaktformular-lob-tadel

Gemeinschaftstarif - Gemeinsame Beförderungsbedingungen

In der Broschüre Gemeinschaftstarif sind die gemeinsame Beförderungsbedingungen enthalten, die unter folgendem Link zu finden sind: www.kvv.de/fahrkarten/allgemeine-informationen/gemeinschaftstarif

Hierbei erhalten Sie Informationen u.a. über:

  • Anspruch auf Beförderung, Verhalten der Fahrgäste
  • Beförderung von Tieren, Kinderwagen, sperrigen Gegenständen, Fahrrädern usw.
  • Zahlungsmittel, ungültige Fahrkarten
  • Mobilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie/Fahrgastrechte
  • Haftungsfragen
  • Fundsachen: www.kvv.de/service/fundsachen

Bedarfsverkehr

Unterschiede zwischen Linienbus, On Demand-Verkehr (MyShuttle) und ALT (Anruflinientaxi)

Der wesentliche Unterschied zwischen ALT (Anruf-Linien-Taxi / Anruf-Linien-Fahrt) und einer Buslinie (klassischer Linienverkehr) liegt in der Flexibilität von Fahrplan und Linienweg sowie der Notwendigkeit einer Buchung.
Hier sind die Hauptunterschiede im Detail:

1. ALT (Anruf-Linien-Taxi / Anruf-Linien-Fahrt) 

  • Bestellung: Ein ALT fährt nur, wenn es vorher per Telefon oder App gebucht wird (bedarfsorientiert).
  • Fahrplan & Route: Es folgt meist festen Routen und Zeiten (Linienweg), bedient diese aber nur bei Bedarf. In vielen Fällen ersetzt es reguläre Busse in Zeiten schwacher Nachfrage.
  • Fahrzeug: Es werden oft Taxen oder Kleinbusse eingesetzt.
  • Flexibilität: Bietet weniger Flexibilität als ein "On-Demand-Shuttle", aber mehr als ein fester Linienbus, da es bei ausbleibender Buchung nicht fährt. 

2. Klassische Buslinie

  • Bestellung: Keine Bestellung nötig. Der Bus fährt nach einem festen Fahrplan.
  • Fahrplan &Route: Feste Haltestellen, feste Routen und feste Abfahrtszeiten, unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage.
  • Fahrzeug: Standard-Linienbusse.
  • Flexibilität: Gering; Fahrgäste müssen sich dem Fahrplan anpassen. 

3. On-Demand-Verkehr (Moderne Form/Ridepooling)

  • Bestellung: Via App (oder Telefon), oft mit virtuellen Haltepunkten (nahe am Start-/Zielort).
  • Fahrplan & Route: Kein fester Fahrplan, kein fester Linienweg. Die Route wird dynamisch berechnet, um mehrere Fahrtwünsche zu bündeln (Pooling).
  • Flexibilität: Sehr hoch, da Fahrtwunsch individuell bestimmt wird. 

Zusammenfassung

  • Buslinie: Fährt immer, immer gleiche Route, fester Fahrplan.
  • ALT: Fährt nur auf Bestellung, meist gleiche Route, fester Fahrplan.
  • On-Demand: Fährt nur auf Bestellung, flexible Route, flexibler Fahrplan (kein fester Takt). 

Regiobusse

Seit 2018 ergänzen die Regiobusse im Landkreis Rastatt den öffentlichen Nahverkehr als flexible, klimafreundliche und komfortable Mobilitätsalternative. Sie schließen wichtige Lücken im Netz und bieten eine regelmäßige Anbindung an den Schienenverkehr im Stundentakt, an sieben Tagen pro Woche. Die Linien X34, X44 und X45 verbinden zentrale Städte, Gemeinden und touristische Ziele im Raum Rastatt, Baden-Baden und dem nördlichen Schwarzwald.

Die X34 stellt eine schnelle Verbindung zwischen Rastatt, dem Baden-Airpark und Bühl her und bindet den Flughafen Baden-Airpark direkt an das Bahnnetz an. Die X44 verbindet Bühl und Bad Herrenalb über Baden-Baden und ermöglicht Querverbindungen zwischen Rhein-, Murg- und Albtal. Die X45 erschließt als Nationalparklinie den Schwarzwald und verbindet Baden-Baden mit dem Nationalparkzentrum Ruhestein sowie wichtigen Ausflugszielen. Ergänzt wird das Angebot durch Zubringerlinien, die insbesondere im Höhengebiet Anschlüsse an die X45 herstellen und das Netz verdichten.  

Die Regiobusse verkehren in der Regel von früh morgens bis Mitternacht im Stundentakt und sind so abgestimmt, dass gute Anschlüsse an den Bahnverkehr gewährleistet sind. Komfortmerkmale wie WLAN, Barrierefreiheit, Echtzeitinformationen und moderne Fahrzeuge erhöhen die Attraktivität des Angebots für Fahrgäste. Der Betrieb wird vom Landratsamt Rastatt gemeinsam mit dem KVV organisiert und durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Regiobusförderung finanziell unterstützt.

Grenzüberschreitender Verkehr

Die Buslinie 231 verbindet seit Dezember 2022 täglich Rastatt mit dem Elsass und fährt über Wintersdorf, Beinheim und Roppenheim bis nach Soufflenheim bzw. Seltz. Sie ermöglicht damit eine direkte, grenzüberschreitende Verbindung für Berufspendlerinnen und Berufspendler, Schülerinnen und Schüler sowie Ausflüglerinnen und Ausflügler.

Besonders praktisch ist die Abstimmung auf Schichtzeiten bei Mercedes-Benz in Rastatt sowie die Anbindung an den TER-Zug der SNCF in Rountzenheim und Roeschwoog. Außerdem hält die Linie regelmäßig am Outlet „Roppenheim The Style Outlets“ und bietet so eine attraktive Shopping- und Freizeitverbindung.

Tickets des KVV oder das Deutschlandticket gelten auch auf der französischen Strecke, wodurch die Fahrt besonders günstig und flexibel ist. Insgesamt verbessert die Linie die Mobilität zwischen Nordbaden und Nordelsass deutlich.

On Demand (MyShuttle)

Das KVV.MyShuttle ist ein On-Demand-Angebot in Baden-Baden und Sinzheim, das täglich von 20:00 bis 01:00 Uhr flexibel ohne festen Fahrplan verkehrt. Drei vollelektrische Fahrzeuge bedienen über 350 virtuelle und echte Haltestellen im Rebland, Sinzheim, Sandweier, Haueneberstein und Balg, inklusive Umsteigepunkten zum Bahnverkehr. Hier die wichtigesten Details zum KVV.MyShuttle:

  • Buchung: Die Bestellung kann bequem über die KVV.MyShuttle-App oder telefonische über TelefonNr. 07221/ 40 89 89 erfolgen. Außerdem kann das Angebot auch über die App KVV.regiomoveoder über die Buchungs-Websitegebucht werden.
  • Betriebszeiten: Täglich von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr.
  • Bediengebiet: Umfasst das Baden-Badener Rebland, Sinzheim mit allen Ortsteilen, Sandweier, Haueneberstein und Balg (siehe Schaubild unten).
  • Umsteigepunkte: Anbindung an zentrale Orte wie den Bahnhof Baden-Baden, Schweigrother Platz und das Kino Cité.
  • Tarif: Die Fahrt kostet den regulären KVV-Tarif. Abonnenten und Nutzer des Deutschlandtickets fahren ohne Aufpreis mit.
  • Flexibilität: Die Shuttles steuern über 235 virtuelle Haltestellen zusätzlich zu den 124 bestehenden Bushaltestellen an.
  • Barrierefreiheit: Es gibt ein Fahrzeugtyp, welches mittels Rampe eine Beförderung von Rollstühlen und Rollatoren ermöglicht. 

Die drei MyShuttle-Fahrzeuge ergänzen den abendlichen Linienverkehr und sorgen für eine bessere Anbindung in den Randzeiten.

Mitfahrzentrale (MiFaZ)

Im Rahmen des ÖPNV können aus systematischen und auch aus Kostengründen nicht alle Relationen und alle Zeitfenster vollständig abgedeckt werden. Häufig ergeben sich Kundenwünsche für sehr individuelle Verbindungen. Eine auf den Landkreis Rastatt zugeschnittene Mitfahrzentrale (MiFaZ) bietet diesem Kundenkreis daher ein ergänzendes Medium, Mitfahrmöglichkeiten auf den nicht durch den ÖPNV-bedienten Relationen zu finden. Es können Fahrten angeboten sowie Gesuche eingestellt werden. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist kostenfrei. Auch alle Verwaltungen, Organisationen und Firmen sind eingeladen, die MifaZ für ihr eigenes Mobilitätsmanagement zu nutzen.

Wettbewerb im Busverkehr im Landkreis Rastatt

Im Nahverkehrsplan 2006 wurden erstmals Linienbündel für die Busverkehre im KVV definiert, um den Anforderungen des Wettbewerbs im ÖPNV zu begegnen und die Funktionen der einzelnen Linien mit der zentralörtlichen Raumstruktur und den Schienenverkehren abzustimmen. In der aktuellen Fassung des Nahverkehrsplans wird diese Linienbündelung weitergeführt.

Für die Stadt- und Landkreise wurden Linienbündel definiert, die relativ homogene Teilräume umfassen und die für mittelständische Verkehrsunternehmen geeignet sind. Die Linienbündelungskonzepte der Aufgabenträger im KVV-Gebiet beinhalten die Harmonisierung von Konzessionslaufzeiten und stellen damit einen geordneten Wettbewerbskalender dar.

Die Vergabeverfahren im Busverkehr werden auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV durchgeführt. Wenn kein Verkehrsunternehmen in der Lage ist, die geforderten Leistungen ohne einen finanziellen Zuschuss durch den Aufgabenträger, d.h. ohne öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 zu betreiben, wird ein Vergabeverfahren durch den Aufgabenträger auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV eingeleitet.

An dieser Stelle veröffentlicht der Landkreis Rastatt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg daher Vorabbekanntmachungen (Vorinformationen) sowie die Anforderungen gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 und dem Personenbeförderungsgesetz für Busverkehrsleistungen im Landkreis Rastatt, welche die Rahmenbedingungen für mögliche eigenwirtschaftliche Anträge aufzeigen. Auf die Antragsfrist des § 12 Abs. 6 PBefG für eigenwirtschaftliche Verkehre wird dabei insbesondere hingewiesen.

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG:

Grenzüberschreitende Expressbuslinie X 31 Rastatt (D) – Haguenau (F)
(Anmerkung: Es handelt sich um eine neue grenzüberschreitende Buslinie, die außerhalb der bestehenden Linienbündel gem. NVP 2026 vergeben werden soll)

Linienbündel "Südlicher Landkreis Rastatt II"

- Vorinformation: Linienbündel "Südlicher Landkreis II" (PDF, 11 KB)

Folgende Dokumente gelten grundsätzlich für Linienbündel/Linien im Landkreis Rastatt:

Öffentliche Auftragsbekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) europaweit im Offenen Verfahren (vgl. § 113 S. 1 GWB und § 14 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV)

- aktuell keine Auftragsbekanntmachung 

Inhalt

Kontakt

Informationen über Angebote und Tarife sind beim KVV abrufbar

Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 6107-5885
Fax 0721 6107-5809

Informationen zum Fahrplan erhalten Sie selbstverständlich auch über die Auskunft der Deutschen Bahn AG

  • Fahrplanauskunft Baden-Württemberg: www.efa-bw.de
  • Automatische Fahrplanauskunft
    Telefon: 0800-1507090 (kostenlos aus Fest- und Mobilfunknetz)