Fleischhygiene, Geflügelfleischhygiene, Schlachttier- und Fleischuntersuchung ​

  • Das Fachgebiet der Fleischhygiene und Geflügelfleischhygiene ist sehr vielfältig. Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch Tierärzte bzw. Fleischkontrolleure amtlich untersucht werden. Dies geschieht in EU-zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieben aber auch bei Hausschlachtungen. Hierbei werden auch die BSE-Proben für die Untersuchung im zugelassenen Labor entnommen.
  • Darüber hinaus müssen in den EU- zugelassenen Zerlegebetrieben arbeitstäglich Hygienekontrollen durchgeführt werden; in den übrigen zugelassenen Betrieben finden nach Risikobewertung notwendige Kontrollen statt. Weiterhin unterliegen auch alle anderen Betriebe, die Fleisch gewinnen, zerlegen und verarbeiten - von der Schlachtstätte über die Metzgerei bis hin zum Direktvermarkter - der Fleischhygieneüberwachung. Beanstandungen werden durch Belehrungen, Verfügungen und Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren verfolgt.

Broschüre: Dioxin- und PCB-Einträge in Lebensmitteln vermeiden (PDF, 1,7 MB)

Inhalt

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Dr. Gerald Geiser

Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

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