Hilfen für Flüchtlinge

  • In Deutschland finden Flüchtlinge Aufnahme aus humanitären Gründen oder weil sie in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden und hier Asyl beantragen. Sie benötigen finanzielle Unterstützung für ihren Lebensunterhalt und Beratung in ihrer neuen Lebenssituation. Im Landkreis Rastatt wird Hilfe und Unterstützung vom Sozialamt angeboten.
  • Je nach ausländerrechtlichem Status erhalten Flüchtlinge entweder Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sind Asylbewerber, aber auch sonstige ausländische Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung (zum Beispiel bei Duldung).

Es werden drei Arten von Leistungen unterschieden:

  • Sachleistungen (zum Beispiel Nahrung, Kleidung, Schuhe usw. einschließlich Taschengeld) oder entsprechende Geldleistungen (nach Alterstufen gestaffelt) zuzüglich eventuell entstehender Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Heizung und sonstige Nebenkosten),
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie
  • sonstige im Einzelfall notwendige Leistungen wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind (zum Beispiel für Kindern, erforderliche Fahrten zur Botschaft usw.).

Vorhandenes Einkommen und Vermögen muss vorrangig eingesetzt werden. Sofern eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, muss Arbeit aufgenommen werden.

Neu eingereiste Asylbewerber haben sich zunächst an die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge zu wenden. Von dort werden sie an Stadt- und Landkreise weitergeleitet. Kommen sie in den Landkreis Rastatt, finden sie Aufnahme in der Gemeinschaftsunterkunft in Rastatt.

Nach Anerkennung als Asylberechtigter oder nach Ablauf eines Jahres nach Ablehnung können diese Flüchtlinge eine Unterkunft in den Städten und Gemeinden erhalten. Hierbei sind vielfältige alltägliche Angelegenheiten und Probleme zu regeln, bei deren Bewältigung eine Betreuerin des Sozialamtes hilft. Sie informiert über Abläufe und Gepflogenheiten, sie vermittelt Kontakte, unterstützt bei Antragstellungen und räumt Missverständnisse aus.

Wenn Sie nähere Auskünfte wollen oder unsere Hilfe wünschen, wenden Sie sich an uns.

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Kontakt

Hilfen für ausländische Flüchtlinge
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381-0
Fax 07222 381-2199