Transparente Vergütung beim Landkreis Rastatt

Als öffentlicher Arbeitgeber vergüten wir nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Beschäftigte bzw. dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesG BW) für Beamte. Alle Gehaltsinformationen finden Sie transparent in unseren Stellenausschreibungen angegeben.

Was ist im Gehalt enthalten?

Das in unseren Stellenausschreibungen angegebene Bruttojahresentgelt beinhaltet:

  • Das Grundgehalt: 12 Monatsgehälter – ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung (100 %) entsprechend der Entgelt-/ bzw. Besoldungsgruppe und der einschlägigen Stufenzuordnung. Die konkrete Einstufung erfolgt individuell nach Prüfung Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung.
  • Die Jahressonderzahlung (-> Beschäftigte)
  • Die Sonderzahlung i.S.d § 18a TVöD (-> Beschäftigte)
  • Gegebenenfalls zusätzliche (Entgelt-)bestandteile wie:
    - bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen Erschwerniszuschläge, Zeitzuschläge (§ 8) und Schichtzulagen (-> Beschäftigte ; Zuschläge für Rufbereitschaften gelten auch für Beamte)
    - Zuschuss Vermögenswirksame Leistungen (-> Beschäftigte sowie Beamte im mittleren Dienst)
    - ÖPNV-Zuschuss
    - Lease-a-Bike
    - Jubiläumszuwendung bei 25- oder 40-jährigem Dienstjubiläum

Vergütung für Tarifbeschäftigte (TVöD-VKA)

Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD-VKA). Die aktuelle Gehaltstabelle finden Sie hier: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2026&matrix=1

Wie setzt sich Ihr Entgelt zusammen?

Ihr Entgelt ergibt sich aus:

  • Entgeltgruppe der Stelle
    Die Entgeltgruppe (z. B. EG 9a) richtet sich nach den Anforderungen und der Verantwortung der Tätigkeit. Diese können Sie der Stellenausschreibung entnehmen.
  • Erfahrungsstufe (Stufe 1 bis 6)
    Die Einstufung hängt von Ihrer einschlägigen oder förderlichen Berufserfahrungab, die Sie für die ausgeschriebene Stelle mitbringen:
    - Keine Berufserfahrung: Einstellung in Stufe 1
    - Mit Berufserfahrung: Individuelle Prüfung und ggf. höhere Einstufung gemäß § 16 TVöD

Vergütung im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE)

Die Bezahlung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (erkennbar an Entgeltgruppen mit „S", z. B. S 8a) richtet sich nach dem TVöD-SuE. Die aktuelle Gehaltstabelle finden Sie hier: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2026&matrix=1

Besonderheiten:

Die Einstufung erfolgt analog zum TVöD-VKA nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe (Stufe 1-6).

Zusätzliche monatliche Zulage (SuE-Zulage):

  • 130 € für Stellen nach S 2 bis S 11
  • 180 € für Stellen nach S 11b, S 12, S 14 und S 15

Besoldung für Beamte

Die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten ergibt sich aus der Besoldungstabelle Baden-Württemberg. Die aktuelle Besoldungstabelle finden Sie hier: https://lbv.landbw.de/-/besoldungstabellen-2018

Der Stellenausschreibung können Sie entnehmen, welcher Besoldungsgruppe (z. B. A 10) die Stelle entspricht. Die Besoldung steigt mit zunehmender Dienstzeit/beruflicher Erfahrung innerhalb der Erfahrungsstufen.

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Kontakt

Lysann Jacob

Leiterin des Amtes für Personal, Organisation und Digitalisierung

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum E3.01
Amt für Personal, Organisation und Digitalisierung
Am Schlossplatz 5
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Telefon 07222 381 1100
Fax 07222 381 1199