Transparente Vergütung beim Landkreis Rastatt
Als öffentlicher Arbeitgeber vergüten wir nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Beschäftigte bzw. dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesG BW) für Beamte. Alle Gehaltsinformationen finden Sie transparent in unseren Stellenausschreibungen angegeben.
Was ist im Gehalt enthalten?
Das in unseren Stellenausschreibungen angegebene Bruttojahresentgelt beinhaltet:
- Das Grundgehalt: 12 Monatsgehälter – ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung (100 %) entsprechend der Entgelt-/ bzw. Besoldungsgruppe und der einschlägigen Stufenzuordnung. Die konkrete Einstufung erfolgt individuell nach Prüfung Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung.
- Die Jahressonderzahlung (-> Beschäftigte)
- Die Sonderzahlung i.S.d § 18a TVöD (-> Beschäftigte)
- Gegebenenfalls zusätzliche (Entgelt-)bestandteile wie:
- bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen Erschwerniszuschläge, Zeitzuschläge (§ 8) und Schichtzulagen (-> Beschäftigte ; Zuschläge für Rufbereitschaften gelten auch für Beamte)
- Zuschuss Vermögenswirksame Leistungen (-> Beschäftigte sowie Beamte im mittleren Dienst)
- ÖPNV-Zuschuss
- Lease-a-Bike
- Jubiläumszuwendung bei 25- oder 40-jährigem Dienstjubiläum
Vergütung für Tarifbeschäftigte (TVöD-VKA)
Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD-VKA). Die aktuelle Gehaltstabelle finden Sie hier: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2026&matrix=1
Wie setzt sich Ihr Entgelt zusammen?
Ihr Entgelt ergibt sich aus:
- Entgeltgruppe der Stelle
Die Entgeltgruppe (z. B. EG 9a) richtet sich nach den Anforderungen und der Verantwortung der Tätigkeit. Diese können Sie der Stellenausschreibung entnehmen. - Erfahrungsstufe (Stufe 1 bis 6)
Die Einstufung hängt von Ihrer einschlägigen oder förderlichen Berufserfahrungab, die Sie für die ausgeschriebene Stelle mitbringen:
- Keine Berufserfahrung: Einstellung in Stufe 1
- Mit Berufserfahrung: Individuelle Prüfung und ggf. höhere Einstufung gemäß § 16 TVöD
Vergütung im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE)
Die Bezahlung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (erkennbar an Entgeltgruppen mit „S", z. B. S 8a) richtet sich nach dem TVöD-SuE. Die aktuelle Gehaltstabelle finden Sie hier: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2026&matrix=1
Besonderheiten:
Die Einstufung erfolgt analog zum TVöD-VKA nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe (Stufe 1-6).
Zusätzliche monatliche Zulage (SuE-Zulage):
- 130 € für Stellen nach S 2 bis S 11
- 180 € für Stellen nach S 11b, S 12, S 14 und S 15
Besoldung für Beamte
Die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten ergibt sich aus der Besoldungstabelle Baden-Württemberg. Die aktuelle Besoldungstabelle finden Sie hier: https://lbv.landbw.de/-/besoldungstabellen-2018
Der Stellenausschreibung können Sie entnehmen, welcher Besoldungsgruppe (z. B. A 10) die Stelle entspricht. Die Besoldung steigt mit zunehmender Dienstzeit/beruflicher Erfahrung innerhalb der Erfahrungsstufen.
