Verhaltensprüfung für Kampfhunde beantragen

Allgemeine Informationen

Das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Das ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Die Erlaubnispflicht gilt nicht, wenn die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Feststellung, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, ist eine Verhaltensprüfung.

Erweist sich Ihr Hund trotz einer bestandenen Verhaltensprüfung zu einem späteren Zeitpunkt als gesteigert aggressiv und gefährlich, dann gilt er unwiderleglich als Kampfhund.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Entgegennahme des Antrags auf Durchführung der Verhaltensprüfung ist die Ortspolizeibehörde. Das ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Die Ortspolizeibehörde prüft die Vollständigkeit der Angaben und leitet die Anmeldung an das Landratsamt Rastatt, Sachgebiet Öffentliche Ordnung, weiter. 

Zuständig für die Durchführung der Verhaltensprüfung ist das Landratsamt Rastatt als Kreispolizeibehörde. Den Prüfungstermin und weitere Informationen teilt Ihnen das Veterinäramt des Landratsamtes Rastatt mit. Die Verhaltensprüfung führt ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Tierarzt/Tierärztin gemeinsam mit sachverständigen Beamten/Beamtinnen der Polizeihundestaffel durch.

Nach bestandener Prüfung geht Ihnen eine Bescheinigung über Ihre Wohnsitzgemeinde (ausgestellt vom Landratsamt Rastatt, Sachgebiet Öffentliche Ordnung) zu.

Kosten

  • Die Gebühr für die Durchführung der Verhaltensprüfung richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und liegt in der Regel zwischen 210,00 € und 300,00 €.

Weitere Informationen

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema beim IM BW.

Inhalt

Kontakt

Leonie Wörner

Sachgebietsleitung Öffentliche Ordung, Sachbearbeitung Gewerbe- und Gaststättenrecht, Kampfhunde, Satzungen im Bestattungswesen

 

Telefon 07222 381 5203
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.04