Brandschutz

Allgemeine Informationen zum Brandschutz

In Deutschland brennt es jährlich über 200 000 Mal. Allein in Baden-Württemberg rücken die Feuerwehren jedes Jahr 16 000 Mal zu Bränden aus. Über 350 Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Bränden ums Leben. Mehr als 6 000 Menschen werden - oftmals lebensgefährlich - verletzt.

Rauchmelder retten Leben

  • Ein Großteil der Brände mit verletzten und toten Menschen wütet in Wohngebäuden. Besonders gefährdet sind Sie während des Schlafes. Der giftige Rauch und das tödliche Kohlenmonoxid wecken Sie nicht, sondern führen rasch zur Bewusstlosigkeit. Zu den meisten Brandtoten kommt es nachts zwischen 23 und 7 Uhr durch Brände im Privatbereich.
  • Dabei ist es so einfach, rechtzeitig geweckt zu werden. Rauchmelder erkennen einen entstehenden Brand schnell und schlagen laut Alarm. Sie werden damit frühzeitig vor den drohenden Gefahren eines Brandes gewarnt. Sie bekommen so den Zeitvorsprung, den Sie für die lebensrettenden Maßnahmen brauchen.
  • Verhalten im Brandfall
  • Fragen und Antworten zur Rauchmelderpflicht

Kohlenstoffmonoxid – die unsichtbare Gefahr

Brandmeldeanlagen - Technische Aufschaltbedingungen

Die Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (BMA) regeln Planung, Errichtung und Betrieb von BMA mit Anschluss an eine Empfangseinrichtung in der Integrierten Leitstelle (ILS) Mittelbaden. 

Feuerwehrwesen

Vorbeugender Brandschutz

  • Allgemeine Beratung und Aufklärung
  • Brandschutztechnische Beurteilung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Brandverhütungsschauen
  • Beratung von Architekten, Ingenieuren, Bauherren und Behörden

Feuerwehrwesen

  • Rechtsaufsicht über Feuerwehren der Landkreisangehörigen Kommunen
  • Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens
  • Erholungsfürsorge, Ehrungen, Auszeichnungen
  • Organisation der kreisweiten Ausbildungen und Leistungsabzeichen z. B. Maschinisten- und Atemschutzgeräteträgerausbildung
  • Zuteilung von Lehrgangsplätzen für die Landesfeuerwehrschule
  • Beschaffung kreiseigener ergänzender Feuerwehrausstattung
  • Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen
  • Lehrgangsübersicht Termine Feuerwesen

Besondere Aufgaben des Kreisbrandmeisters

  • Leitung des Führungsstabs im Katastrophenfall (Technische Einsatzleitung)
  • Einsatzlenkung/Einsatzleitung
  • Brandschutzsachverständigen Tätigkeiten

Weitere Informationen

Inhalt

Kontakt

Bevölkerungsschutz
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5052
Fax 07222 381 5299