Kommunale Behindertenbeauftragte

Mit der Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) im Jahr 2014 wurden zum 1. Januar 2016 die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg zur Einrichtung kommunaler Behindertenbeauftragte verpflichtet.

Aufgaben

  • Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen,
  • Ombudsstelle,
  • innerhalb der Verwaltung frühzeitig beratende Beteiligung in allen Vorhaben des Landkreises Rastatt soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind,
  • Kooperation/Austausch mit den Behindertenbeauftragten der Gemeinden,
  • Zusammenarbeit mit allen in der Behindertenhilfe Tätigen, Beteiligung an der Entwicklung neuer Strukturen für Menschen mit Behinderung

Nothilfe-SMS für Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung

Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung haben in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ein Hilfeersuchen per SMS an Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu senden. Wir wurden darauf hingewiesen, dass teilweise noch veraltete Informationsmaterialien im Internet vorhanden sind. Daher übersenden wir hiermit die aktuellen Informationen zur Nothilfe-SMS.

Die Nothilfe-SMS wird in ein Fax umgewandelt. Hierfür ist eine Fax-Vorwahl notwendig, die abhängig vom Netzbetreiber ist. Die Nothilfe-SMS-Nummern für Feuerwehr und Rettungsdienst lauten:

  • T-Mobile D1/Vodafone D2:   99 0711 216-77112
  • Telefonica (O2 / Eplus):       329 0711 216-77112
  • Die Polizei ist aus allen Netzen unter folgender Rufnummer erreichbar:  01522 / 1 807 110

Bei der Übermittlung der SMS kann es zu technisch bedingten Verzögerungen kommen, daher steht auch ein kostenfreier direkter Fax-Service an die Rufnummer 112 zur Verfügung.
 
Stets aktuelles Informationsmaterial finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums.

Inhalt

Kontakt

Petra Mumbach

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

Telefon 07222 381 2126
Fax 07222 381 2199
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum E1.36