Neuer Service der Kfz-Zulassungsbehörde in Rastatt

Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Ab dem 1. Oktober 2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung, Adressenänderung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -Entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin/den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Internetbasierte Außerbetriebsetzung Kfz

Und so funktioniert die vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • 1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  • 2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • 3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • 4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  • 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • 2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  • 3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  • 4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  • 5. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  • 6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  • 7. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
  • 8. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • 9. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay und Kreditkarte (Mastercard, Visa)
  • 10. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • 11. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • 12. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Inhalt

Kontakt

Zulassungsbehörde Rastatt
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 3220
Fax 07222 381-3298