Mitnahme des bisherigen Kennzeichens trotz wechselndem Zulassungsbezirk ab 1.1.15

Deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer

Ebenfalls ab 1. Januar 2015 gibt es eine weitere deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Auch wer in einen anderen Landkreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Ab 1. Januar 2015 entfällt zwar die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs. Der Behördengang für die Ummeldung des Fahrzeuges ist jedoch nach wie vor erforderlich.

Die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme hat den Vorteil, dass sich der Sach- und Zeitaufwand erheblich reduziert, denn Fahrzeughalter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sparen sich die Anschaffung neuer Kennzeichenschilder.

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