Leistungen
Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege - Förderung beantragen
Mit dem Förderprogramm "Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege" des Landes sollen die Gemeinden bei der Modernisierung ihrer ländlichen Wege unterstützt werden.
Im Fokus stehen dabei zum Beispiel
- die Hauptwirtschaftswege,
- multifunktionale oder interkommunale Wege und
- Verbindungswege zu Einzelgehöften, die für eine zeitgemäße Nutzung nicht mehr ausreichend sind.
Die Gemeinden können dafür seit dem Jahr 2020 einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten in Höhe von 40 Prozent der Gesamtkosten erhalten.
Die restliche Mittel müssen sie selbstständig aufbringen, wobei sie auch eine Unterstützung über den kommunalen Ausgleichstock erhalten können.
Zuständige Stelle
die untere Flurneuordnungsbehörde
Diese ist
- für die Landkreise: das örtlich zuständige Landratsamt
- für die Stadtkreise: das Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung (LGL)
Leistungsdetails
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Freigabevermerk
Stand: 15.01.2026
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg