Leistungen

Fahrerlaubnis für die Klasse L erstmalig beantragen

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

  • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde; im Regelfall jene, an welcher Sie ihren Hauptwohnsitz haben.

Leistungsdetails

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Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

  • § 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Straßenverkehrsgesetz (StVG):

  • § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV):

  • §§4 bis 6c Allgemeine Regelungen
  • §§ 7 bis 20 Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • §§ 21 bis 25 Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Freigabevermerk

19.08.2025 Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Verkehrsministerium Baden-Württemberg