Leistungen
Fahrerlaubnis für die Klasse L erstmalig beantragen
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde; im Regelfall jene, an welcher Sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Leistungsdetails
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Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV):
- §§4 bis 6c Allgemeine Regelungen
- §§ 7 bis 20 Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- §§ 21 bis 25 Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
Freigabevermerk
19.08.2025 Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Verkehrsministerium Baden-Württemberg