Leistungen

Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beantragen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Der Bewerber erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis erteilt.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Zuständige Stelle

ist die für das Fahrlehrerwesen zuständige Stelle an Ihrem Wohnort. Dies ist

  • bei einem Wohnort in einem Landkreis: das örtliche Landratsamt
  • bei einem Wohnort in einem Stadtkreis: die örtliche Stadtverwaltung (Rathaus)

Leistungsdetails

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Rechtsgrundlage

Fahrlehrergesetz (FahrlG):

  • § 1 Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis
  • § 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
  • § 4 Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
  • § 10 Erteilung Fahrlehrerlaubnis und der Anwärterbefugnis

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV)

Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (FahrlPrüfV)

Freigabevermerk

17.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg