Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitnehmen - Bescheinigung beantragen
Betäubungsmittel dürfen prinzipiell ins Ausland mitgenommen werden. Der Arzt darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Für die Reisevorbereitung ist aber auch entscheidend, in welches Land die Reise geht.
Bei Reisen in eines der Länder, in denen das Schengener Abkommen gilt, ist eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung (nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) mitzuführen; dabei ist für jedes Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Wichtige Informationen zur Bescheinigung:
- Gültigkeitsdauer maximal 30 Tage
- Beglaubigung vor Antritt der Reise
Eine beauftragte Person darf keine Betäubungsmittel für andere mitnehmen, da man Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitnehmen darf.
Wurde Ihnen im Ausland ein Betäubungsmittel verschrieben, dürfen Sie die für die Heimreise nach Deutschland benötigte Menge mitnehmen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- für die Verschreibung und die Bescheinigung: Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt
- für die Beglaubigung der Bescheinigung: Ihr örtlich zuständiges Gesundheitsamt
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
Betäubungsmittelgesetz (BtMG):
- § 4 Absatz 1 Nummer 4b Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV):
- § 15 Absatz 1 Vereinfachter grenzüberschreitender Verkehr
Freigabevermerk
20.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg