Leistungen

Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

Ergänzung für Landratsamt Rastatt

Der Landkreis Rastatt berechnet 150,00 € pro Ausweis. Im Ausweis können bis zu 3 Kennzeichen eingetragen werden. Der Ausweis wird für 1 Jahr ausgestellt.

Hinweise

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Ergänzung für Landratsamt Rastatt

Im Ausweis können bis zu 3 Kennzeichen eingetragen werden. Der Originalparkausweis kann jeweils nur für ein Fahrzeug genutzt werden.

Bei Nutzung von mehreren Fahrzeugen gleichzeitig muss jeweils ein Parkausweis ausgestellt werden.

Freigabevermerk

24.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Landratsamt Rastatt