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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Hört sich nach Geldausgeben an?.......Ja , richtig.

Leistungen der Jugendhilfe (zum Beispiel die Gewährung von Erziehungshilfen oder der Einsatz eines Familienhelfers in einer Familie, die Betreuung eines Kindes in einem Heim) müssen pädagogisch und wirtschaftlich erbracht werden. Die pädagogische Arbeit mit den Eltern und Kindern leistet dabei der Fachbereich Allgemeine Soziale Dienste. Wir, das Team Wirtschaftliche Jugendhilfe, setzen die Maßnahmen der Jugendhilfe dann finanziell und verfahrensmäßig um.

Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere

  • die Übernahme oder der Erlass von Teilnahmegebühren für Ferienfreizeiten
  • die Übernahme des Elternbeitrages für die Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung
  • die finanzielle Förderung von Kindern in der Tagespflege,
  • die Zahlung von Pflegegeldern bei Erziehungshilfen in Pflegestellen, die Übernahme der Heimkosten bei Erziehungshilfen in Heimen, die Sicherung des Krankenschutzes während der Gewährung von Erziehungshilfen.

Bei diesen Hilfen haben sich Eltern und Kinder je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu beteiligen.
 
Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes beraten und unterstützen Sie!
 
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr Jugendamt!

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Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
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Fax 07222 381-2299
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