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Sie ziehen um oder Sie haben ein Kind bekommen? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.

Blaue Karte EU ("Blue Card EU")

Alle Lebenslagen anzeigen | Zuwanderung | Einreise und Aufenthaltstitel | Blaue Karte EU ("Blue Card EU")

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung.

Voraussetzungen sind unter anderem

  • ein deutscher Hochschulabschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist,
  • ein den Qualifikationen entsprechender Arbeitsplatz und
  • ein Mindestbruttogehalt. 

Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Vertiefende Informationen

  • Niederlassungserlaubnis

Rechtsgrundlage

§ 18b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Blaue Karte EU)

Zugehörige Leistungen

  • Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
  • Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.03.2020 freigegeben.

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