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Die Verfahrensbeschreibungen des Serviceportals Baden-Württemberg informieren Sie über die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter und Institutionen. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

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Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten

    STÄRKE 2019 bietet:

    • Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
    • Offene Treffs (auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr),
    • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen
      (Spezielle Familienbildungsangebote; Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden)

    Das Programm hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Dazu soll allen Familien ein Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten ermöglicht werden sowie auf ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot hingewirkt werden.

    Zuständige Stelle

    Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:

    • Das Jugendamt bzw. die
      Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes,
    • bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
      Jugendamt ist,
      • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
      • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
        Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
    Besondere Soziale Dienste [Landratsamt Rastatt]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Gefördert werden Anbieter, die:

    • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdende) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs durchführen,
    • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
    • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten

    Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

    • Einelternfamilien
    • frühe Elternschaft,
    • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
    • Familien mit Gewalterfahrung,
    • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht) oder
    • Behinderung eines Familienmitglieds,
    • Mehrlingsfamilien,
    • Familien mit Migrationshintergrund,
    • Pflege- oder Adoptivfamilie,
    • Familien, die Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds verarbeiten müssen

    Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

    Verfahrensablauf

    Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

    Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Vertiefende Informationen

    Flyer Landesprogramm STÄRKE 2019

    Rechtsgrundlage

    • Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Elternkompetenzen im Rahmen des Programms STÄRKE 2019 (VwV STÄRKE 2019)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.07.2020 freigegeben.

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