Öffentliche Bekanntmachung: Ankündigung von Vermessungsarbeiten und Abmarkungsarbeiten in der Gemarkung Au in den Gewannen Eisbühl, Heckenstücker und Untere Viertel
Das Landratsamt Rastatt – Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung (untere Vermessungsbehörde) hat im Juli 2024 zwischen den Gewannen Eisbühl, Heckenstücker und Untere Viertel in der Gemarkung Au, Vermessungsarbeiten und Abmarkungsarbeiten durchgeführt. Sie erfolgen auf Grundlage der §§ 5 Abs. 2 und 8 Abs. 2 Nr. 2 des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg (VermG). Bei den Arbeiten handelt es sich um die Schlussvermessung des Dammbauvorhabens "Ertüchtigung Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXV und rechter Murgdamm" im Auftrag vom Regierungspräsidium Karlsruhe, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer, Ref. 53.2. Die Dammbauarbeiten von der Murg bis zur Gemarkungsgrenze Neuburgweier wurden im Jahr 2018 begonnen und die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2024 geplant. Die Gesamtmaßnahme ist in 10 Baulose aufgeteilt. Deshalb erfolgt die amtliche Vermessung abschnittsweise nach Baufertigstellung.
Ausführliche Informationen zum Dammbauprojekt sind auf der Internetseite des RP zu finden.
Direkter Link hierzu: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref531/seiten/rhwd-xxv/
Es wurden die Grenzpunkte der neuen Grenze abgemarkt. Die betroffenen Grenzpunkte sind in der verlinkten Karte dargestellt. (PDF, 277 KB)
In diese Karte kann nach Terminvereinbarung beim Landratsamt Rastatt Einsicht genommen werden.
Folgende Flurstücke sind betroffen
Gemarkung Au:
967, 968, 969, 974, 975, 995, 996, 997, 998/1, 1014, 1020, 1021, 1021/1, 1021/2, 1021/3, 1021/4, 1024, 1025, 1026, 1027, 1028, 1029, 1030, 1031/1, 1031/2, 1032, 1033, 1034, 1088, 1097, 1097/1, 1127, 1128, 1129, 1634/2
Den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern sowie den Erbbauberechtigten steht die Möglichkeit offen, einen Termin zu vereinbaren um sich den neuen Grenzverlauf in der Örtlichkeit vorweisen zu lassen.
Die mit der Durchführung der Vermessungsarbeiten beauftragten Personen sind nach § 17 VermG befugt die Flurstücke zu betreten.
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Rastatt – Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung unter der Tel. 07222 381–4153, Herr Norman Koffler bzw. E-Mail: amt41@landkreis-rastatt.de