Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Antragsunterlagen im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Münchhof in Ottersweier

Antrag der Gemeinde Ottersweier – HRB Münchhof

Auf Veranlassung des Landratsamts Rastatt wird Folgendes bekanntgegeben:

Die Gemeinde Ottersweier hat mit den Planunterlagen inklusive technischer Planung und Umweltverträglichkeitsstudie vom 19. Dezember 2022, ergänzt am 28. März 2023, beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, die wasserrechtliche Planfeststellung für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens (Münchhof) auf der Gemarkung Ottersweier beantragt.

Zusammen mit anderen teilweise bereits umgesetzten Maßnahmen soll der Hochwasserschutz für ein Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrzeit von 100 Jahren (TN = 100a) für den Ortskern Ottersweier gewährleistet werden. Das HRB soll die Gewässer Aspichbach und Muhrbach im Hochwasserfall entlasten. Im Bereich des geplanten Durchlassbauwerks wird der Aspichbach auf kurzer Strecke aus dem bisherigen Gewässerbett verlegt. Für den Muhrbach ist ein Gewässerausbau mit neuer Hochwasserentlastungsrinne vorgesehen.

Zentrale Maßnahme ist der geplante Damm ausgehend im Norden von der Aspichstraße Richtung Südwesten bis zum Aspichbach mit einer Länge von ca. 480 m. Zur Gewährleistung der terrestrischen sowie aquatischen Durchgängigkeit soll das Grundablassbauwerk als offenes Bauwerk ausgeführt werden. Zusätzlich sind Objektschutzmaßnahmen im Bereich des Klinikums Mittelbaden Hub sowie weitere Einzelmaßnahmen geplant.

Das Landratsamt Rastatt führt für das Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 70 Abs. 1 und 2 WHG sowie dem Gesetz zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz -PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Im Rahmen des Verfahrens für das Neubauvorhaben wird auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Offenlage der Antragsunterlagen mit Umweltverträglichkeitsstudie dient gleichzeitig der Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens (§§ 5, 18, 21 UVPG).

Im Rahmen des Verfahrens für das Neubauvorhaben wird auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Offenlage der Antragsunterlagen mit Umweltverträglichkeitsstudie dient gleichzeitig der Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens (§§ 5, 18, 21 UVPG).

Der vorgelegte Antrag umfasst im Wesentlichen die technische Planung, Erläuterung des Vorhabens, eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) sowie einen geotechnischen Bericht.

  1. Die Vorhabenträgerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Da nach einer überschlägigen Prüfung der vorgelegten Unterlagen von einer nicht unerheblichen Betroffenheit mehrerer Schutzgüter auszugehen war, hat das Landratsamt Rastatt festgestellt, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 2 und § 19 UVPG). Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
  2. Die Antragsunterlagen und die Umweltverträglichkeitsstudie liegen in der Zeit vom 11. April 2023 bis einschließlich 10. Mai 2023 bei folgender Behörde während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus:

    Gemeinde Ottersweier, Laufer Straße 18, 77833 Ottersweier
    (Terminvereinbarung möglich unter: 07223 9860-27 oder christian.meier@ottersweier.de)

    Es gelten ggf. die jeweiligen Infektionsschutzregelungen bzw. örtlichen Regelungen zur Terminvereinbarung.

    Außerdem können die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung und die zur Einsicht ausliegenden Antragsunterlagen im Zeitraum der Offenlage hier auf der Website des Landratsamtes Rastatt www.landkreis-rastatt.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 UVPG).
  3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, sowie die nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen, können sich innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu einem Monat danach (§ 21 UVPG), also bis einschließlich 10. Juni 2023 bei folgenden Behörden schriftlich oder zur Niederschrift zu den Antragsunterlagen äußern bzw. Einwendungen erheben:

    Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
    E-Mail: amt53@landkreis-rastatt.de

    Gemeinde Ottersweier, Laufer Straße 18, 77833 Ottersweier
    E-Mail: christian.meier@ottersweier.de

    In jedem Fall sind der Namen und die vollständige Adresse der Einwendenden sowie gegebenenfalls Flurstücksnummer(n) und Eigentümer der betroffenen Grundstücke anzugeben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen oder Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
  4. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt zuständig. Die Zulassungsentscheidung umfasst auch andere erforderliche Entscheidungen bzw. Zulassungen.
  5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Äußerungen sowie die jeweils rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben oder sonst sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Durch die Beteiligung am Verfahren entstehende Kosten (z. B. Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, Teilnahme am Erörterungstermin, Kosten der Beauftragung eines Bevollmächtigten) werden nicht erstattet.

    Die Behörden, die Vorhabenträgerin, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen und Äußerungen abgegeben haben, werden von diesem Termin benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

    Hinweis: Einwendungen und Äußerungen werden der Vorhabenträgerin, den von ihr Beauftragten und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf ausdrückliches Verlangen der einwendenden Person werden ihr Name und ihre Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

    Das Landratsamt Rastatt behält sich vor, statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchzuführen; die Online-Konsultation kann mit Einverständnis der Beteiligten durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden (§ 5 PlanSiG). Alle dafür erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Website des Landratsamtes Rastatt (www.landkreis-rastatt.de) bekanntgegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die Online-Konsultation schriftlich benachrichtigt.
  6. Über die Einwendungen entscheidet das Landratsamt Rastatt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens. Bei Zulassung des Vorhabens entscheidet die Behörde in der Entscheidung über die Einwendungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden ist. Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Zusätzlich wird der Inhalt der Entscheidung auf der Website des Landratsamtes Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de zugänglich gemacht.
  7. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Rastatt (www.landkreis-rastatt.de) unter der Rubrik Bekanntmachungen sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de/bw) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 UVPG).
  8. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin bzw. ihre Beauftragten im Rahmen des Verfahrens: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht in Artikel 13 und 14 vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert. Die Informationen für Sie als Betroffene*r finden Sie unter www.landkreis-rastatt.de/datenschutzhinweise. Wählen Sie dort das oben genannte Fachamt sowie Sachgebiet aus. Die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten werden für dieses Verfahren vom Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Rastatt erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können.

Rastatt, 31. März 2023

Landratsamt Rastatt
Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Untere Wasserbehörde

Unterlagen HRB Münchhof - Gesamtplanung

TypNameDatumGröße
2-1 Übersichtskarte M.1-25000 (PDF, 5,6 MB) 04.04.2023 5,6 MB
2-2 Übersichtskarte Pegel M.1-10000 (PDF, 3,3 MB) 04.04.2023 3,3 MB
2-3 Übersichtskarte Überschwemmungsfläche HQ10 M.1-5000 (PDF, 4,2 MB) 04.04.2023 4,2 MB
2-4 Übersichtskarte Überschwemmungsfläche HQ20 M.1-5000 (PDF, 4,3 MB) 04.04.2023 4,3 MB
2-5 Übersichtskarte Überschwemmungsfläche HQ50 M.1-5000 (PDF, 4,3 MB) 04.04.2023 4,3 MB
2-6 Übersichtskarte Überschwemmungsfläche HQ100 M.1-5000 (PDF, 4,3 MB) 04.04.2023 4,3 MB
2-7 Übersichtskarte Überschwemmungsfläche HQextrem M.1-5000 (PDF, 4,3 MB) 04.04.2023 4,3 MB
3-1 Lageplan Bestand M.1-1000 (PDF, 674 KB) 04.04.2023 674 KB
3-2 Lageplan Bestand Bereich Klinikum Mittelbaden Hub M.1-500 (PDF, 1,7 MB) 04.04.2023 1,7 MB
3-3 Übersichtslageplan Planung M.1-1000 (PDF, 1,3 MB) 04.04.2023 1,3 MB
3-4 Lageplan Planung Bereich Klinikum Mittelbaden-Hub M.1-500 (PDF, 1,6 MB) 04.04.2023 1,6 MB
3-5 Lageplan Planung Bereich Klinikum Mittelbaden-Hub+Überschwemmungsfläche M.1-500 (PDF, 1,6 MB) 04.04.2023 1,6 MB
3-6 Lageplan Planung Bereich HRB M.1-500 (PDF, 879 KB) 04.04.2023 879 KB
3-7 Lageplan Planung Bereich HRB Süd M.1-500 (PDF, 373 KB) 04.04.2023 373 KB
3-8 Lageplan Grunderwerb M.1-1000 (PDF, 494 KB) 04.04.2023 494 KB
3-9 Lageplan Pegel Laufbach und Bachstraße M.1-500 (PDF, 1,6 MB) 04.04.2023 1,6 MB
4-1 Längsschnitt Damm M.1-500-100 (PDF, 178 KB) 04.04.2023 178 KB
4-10 Längsschnitt Aspichbach M.1-1000-100 (PDF, 143 KB) 04.04.2023 143 KB
4-11 Längsschnitt SW-Kanal M.1-500-50 (PDF, 165 KB) 04.04.2023 165 KB
4-12 Längsschnitt WV-Leitung M.1-500-50 (PDF, 212 KB) 04.04.2023 212 KB
4-2 Längsschnitt HWE-Rinne M.1-500-100 (PDF, 188 KB) 04.04.2023 188 KB
4-3 Längsschnitt Aspichstraße M.1-500-50 (PDF, 176 KB) 04.04.2023 176 KB
4-4 Längsschnitt Muhrbach M.1-500-100 (PDF, 163 KB) 04.04.2023 163 KB
4-5 Längsschnitt Abfahrt Damm M.1-200-100 (PDF, 154 KB) 04.04.2023 154 KB
4-6 Längsschnitt Straße Klinikum Mittelbaden-Hub M.1-500-100 (PDF, 164 KB) 04.04.2023 164 KB
4-7 Längsschnitt Zufahrt Klinikum Mittelbaden Hub M.1-500-100 (PDF, 166 KB) 04.04.2023 166 KB
4-8 Längsschnitt Unterhaltungsweg M.1-500-100 (PDF, 167 KB) 04.04.2023 167 KB
4-9 Längsschnitt Unterhaltungsweg Nord M.1-500-100 (PDF, 170 KB) 04.04.2023 170 KB
5-1 Regelquerschnitt Damm M.1-100 (PDF, 219 KB) 04.04.2023 219 KB
5-2 Regelquerschnitt HWEA M.1-100 (PDF, 212 KB) 04.04.2023 212 KB
5-3 Regelquerschnitt Muhrbach M.1-100 (PDF, 312 KB) 04.04.2023 312 KB
5-4 Straßenquerschnitt Aspichstr.+Zufahrt Hub M.1-50 (PDF, 161 KB) 04.04.2023 161 KB
5-5 Straßenquerschnitt Straße Hub M.1-50 (PDF, 161 KB) 04.04.2023 161 KB
6-1 Querschnitte Damm 0+20.00, 0+80.00, 0+106.00 M.1-200 (PDF, 183 KB) 04.04.2023 183 KB
6-2 Querschnitte Damm 0+178.50, 0+328.00, 0+341.50 M.1-200 (PDF, 176 KB) 04.04.2023 176 KB
6-3 Querschnitte Aspichstraße M.1-200 (PDF, 172 KB) 04.04.2023 172 KB
6-4 Querschnitte Muhrbach 0+46.31 - 0+128.68 M. 1-200 (PDF, 167 KB) 04.04.2023 167 KB
6-5 Querschnitte Muhrbach 0+200.00 - 0+360.00 M. 1-200 (PDF, 160 KB) 04.04.2023 160 KB
6-6 Querschnitte Straße Klinikum Mittelbaden-Hub M.1-100 (PDF, 159 KB) 04.04.2023 159 KB
6-7 Querschnitte Zufahrt Klinikum Mittelbaden-Hub M.1-100 (PDF, 156 KB) 04.04.2023 156 KB
7-1 Bauwerkszeichnung Kombinationsbauwerk M.1-100 (PDF, 463 KB) 04.04.2023 463 KB
7-2 Bauwerkszeichnung Betriebsgebäude M.1-25,1-50 (PDF, 312 KB) 04.04.2023 312 KB
7-3 Bauwerkszeichnung Brücke M.1-50-25-10 (PDF, 5,3 MB) 04.04.2023 5,3 MB
0 Anlagenverzeichnis-Ottersweier-HRB Münchhof (PDF, 39 KB) 04.04.2023 39 KB
1-1-EB-Ottersweier-HWSK Notbach-Dorfbach-HRB Münchhof-GPL (PDF, 3 MB) 04.04.2023 3 MB
1-2 Grunderwerbsverzeichnis (PDF, 297 KB) 04.04.2023 297 KB
Ergänzungsbericht Bodenmanagement (PDF, 814 KB) 04.04.2023 814 KB
9-Geotechnischer Bericht IGG (PDF, 11,1 MB) 04.04.2023 11,1 MB
8-Hydrotec Bericht HWGK Ottersweier (PDF, 3,2 MB) 04.04.2023 3,2 MB

Unterlagen HRB Münchhof - UVP

TypNameDatumGröße
0 Dokumentenverzeichnis (PDF, 83 KB) 04.04.2023 83 KB
1 UVS mit LBP HRB-Münchhof (PDF, 3,5 MB) 04.04.2023 3,5 MB
2 Artenschutz Ersteinsch Klinikum-Hub (PDF, 3,3 MB) 04.04.2023 3,3 MB
3 Artenschutz Aktualisierung HRB-Münchhof (PDF, 4,3 MB) 04.04.2023 4,3 MB
4 Forstrisikoanalyse HRB-Münchhof (PDF, 989 KB) 04.04.2023 989 KB
Karte 01 Biotoptypen (PDF, 15 MB) 04.04.2023 15 MB
Karte 02 Böden (PDF, 14,9 MB) 04.04.2023 14,9 MB
Karte 03 Fauna (PDF, 15,2 MB) 04.04.2023 15,2 MB
Karte 04a baulicher Eingriff Biotoptypen (PDF, 18,1 MB) 04.04.2023 18,1 MB
Karte 04b Überflutung Biotoptypen (PDF, 14,4 MB) 04.04.2023 14,4 MB
Karte 05 Konflikte (PDF, 15,9 MB) 04.04.2023 15,9 MB
Karte 06 Maßnahmen LBP (PDF, 15,8 MB) 04.04.2023 15,8 MB
Karte 07 Waldausgleich (PDF, 7,8 MB) 04.04.2023 7,8 MB
Karte 08 Risikoanalyse (PDF, 6,7 MB) 04.04.2023 6,7 MB
Maßnahmenblatt A1 (PDF, 44 KB) 04.04.2023 44 KB
Maßnahmenblatt A10 (PDF, 49 KB) 04.04.2023 49 KB
Maßnahmenblatt A11 (PDF, 44 KB) 04.04.2023 44 KB
Maßnahmenblatt A2 (PDF, 41 KB) 04.04.2023 41 KB
Maßnahmenblatt V1 (PDF, 38 KB) 04.04.2023 38 KB
Maßnahmenblatt V2 (PDF, 39 KB) 04.04.2023 39 KB
Maßnahmenblatt V3 (PDF, 39 KB) 04.04.2023 39 KB
Maßnahmenblatt V4 (PDF, 81 KB) 04.04.2023 81 KB
Maßnahmenblatt V5 (PDF, 39 KB) 04.04.2023 39 KB
Maßnahmenblatt V6 (PDF, 44 KB) 04.04.2023 44 KB
Maßnahmenblatt V7 (PDF, 41 KB) 04.04.2023 41 KB
Maßnahmenblatt A3 (PDF, 364 KB) 04.04.2023 364 KB
Maßnahmenblatt A4 (PDF, 434 KB) 04.04.2023 434 KB
Maßnahmenblatt A5 (PDF, 436 KB) 04.04.2023 436 KB
Maßnahmenblatt A6 (PDF, 433 KB) 04.04.2023 433 KB
Maßnahmenblatt A7 (PDF, 436 KB) 04.04.2023 436 KB
Maßnahmenblatt A8 (PDF, 427 KB) 04.04.2023 427 KB
Maßnahmenblatt A9 (PDF, 435 KB) 04.04.2023 435 KB
Maßnahmenblatt CEF1 (PDF, 287 KB) 04.04.2023 287 KB
Maßnahmenblatt CEF2 (PDF, 290 KB) 04.04.2023 290 KB
Maßnahmenblatt K1 (PDF, 435 KB) 04.04.2023 435 KB
Maßnahmenblatt K2 (PDF, 435 KB) 04.04.2023 435 KB