Wiederbestellung des Naturschutzbeauftragten Kay Karius

Sophia Frietsch, Leiterin des Amts für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren (links) und Iris Rother, Leiterin des Sachgebiets Naturschutz und Wohnraumförderung, überreichen dem Naturschutzbeauftragten Kay Karius seine Wiederbestellungsurkunde. Foto: Ramona Heck/LRA
Sophia Frietsch, Leiterin des Amts für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren (links) und Iris Rother, Leiterin des Sachgebiets Naturschutz und Wohnraumförderung, überreichen dem Naturschutzbeauftragten Kay Karius seine Wiederbestellungsurkunde. Foto: Ramona Heck/LRA

Kay Karius bleibt auch weiterhin Naturschutzbeauftragter des Landkreises Rastatt für die Gemeinden Bühlertal und Ottersweier. Aus den Händen von Sophia Frietsch, Leiterin des Amts für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren im Landratsamt, konnte er jetzt seine Wiederbestellungsurkunde entgegennehmen. Zuvor hatte der Kreistag den sehr erfahrenen und langjährigen Naturschutzbeauftragten in seiner Funktion bestätigt. Iris Rother, Leiterin des Sachgebiets Naturschutz und Wohnraumförderung, bedankte sich bei Karius für sein ehrenamtliches Engagement: „Wir sind dankbar, dass wir so erfahrene Leute wie Sie haben, die unser Team unterstützen.“

Zum Jahresauftakt startete Karius in seine nunmehr siebte Amtszeit. Bereits seit 1995 ist er als Naturschutzbeauftragter tätig. Karius, der als Forstdirektor lange Zeit für den Landkreis tätig war, übt das Ehrenamt des Naturschutzbeauftragten mit großem persönlichen Einsatz aus und zeichnet sich durch ein breites Fach- und Spezialwissen aus. In diesem Jahr kann er sein 30-jähriges Dienstjubiläum feiern. „Die Wissensbasis, die man für dieses Ehrenamt mitbringen muss, ist über die Jahre hinweg immer mehr gewachsen“, blickt Karius zurück.

Im Gebiet des Landkreises Rastatt sind derzeit insgesamt sieben Naturschutzbeauftragte tätig. Sie beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen verbunden sind oder diese vorbereiten, bei Stellungnahmen zu Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie bei der Beurteilung von Fachplanungen anderer Verwaltungen. Insbesondere sind sie Ansprechpartner der von ihnen betreuten Gemeinden. Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtlich tätig und werden von den Stadt- und Landkreisen jeweils auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.