Europäische/Klassische Schweinepest (ESP)

Europäische/Klassische Schweinpest (ESP)

Die europäische Schweinepest (ESP) ist eine ansteckende, fieberhaft verlaufende virusbedingte Seuche, die sowohl Haus- als auch Wildschweine befällt (Klinische Symptome). Auf den Menschen ist die Europäische Schweinepest nicht übertragbar. Das Virus wird vor allem durch direkten Kontakt von Tier zu Tier und indirekt durch verunreinigtes Futter, Küchenabfälle, Transportfahrzeuge oder Personen übertragen. Im Seuchenfall muss der gesamte betroffene Schweinebestand getötet werden. Deutschland gilt derzeit als schweinepestfrei, damit der Status aufrecht erhalten werden kann und unsere Hausschweine vor der Schweinepest geschützt werden, ist sowohl bei den Wildschweinen als auch bei den Hausschweinen Einiges zu beachten.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Bei der afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung der Haus- und Wildschweine, die bisher in Deutschland noch nie aufgetreten ist. Die Schweine in Deutschland sind somit hoch empfänglich. Die Symptome unterscheiden sich klinisch nicht von denen der Europäischen Schweinepest. Da keinerlei Therapiemöglichkeiten bestehen und infizierte Schweine in der Regel innerhalb weniger Tage verenden, hätte eine Einschleppung dieser Tierseuche verheerende Auswirkungen. Eine Bekämpfung ist nur durch Keulen der betroffenen Bestände möglich, außerdem werden umfangreiche Handels- und Transportverbote nötig, die erhebliche wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Ende Januar 2014 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmals in der EU, in Litauen, bei Wildschweinen festgestellt. Mittlerweile hat das Virus bereits Polen erreicht. Die Übertragung des Virus erfolgt ähnlich der Klassischen Schweinepest zum einem über direkten Kontakt von Tier zu Tier (z. B. Speichel, Kot, Urin, Sperma, Blut), zum anderen über indirekten Kontakt, wie Futtermittel, Gülle/Mist, Schadnager, kontaminierte Kleidung oder Gerätschaften. Für den Menschen und andere Haustiere ist die Afrikanische Schweinepest nicht gefährlich. Die Gefahr der Einschleppung nach Deutschland im weltweiten Reiseverkehr sowie durch Tier- und Warenverkehr besteht weiterhin. Da das Virus sehr widerstandsfähig ist, sind die Jagdausübungsberechtigten und alle Schweinehalter (auch Hobbyhalter!) im eigenen Interesse gehalten die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung einzuhalten. Diese gelten sowohl für die Klassische als auch die Afrikanische Schweinepest.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Wildschweine (für Jäger)

  • Seit dem 29.07.2009 wurde in Deutschland keine klassische Schweinepest bei Wildschweinen mehr festgestellt. Hohe Schwarzwilddichten stellen jedoch aus veterinärmedizinischer Sicht ein großes Risiko (PDF, 37 KB) dar. Bei der Schwarzwildbejagung sind daher folgende Empfehlungen (PDF, 19 KB) zu beachten.
  • Kirrungen und Ablenkfütterungen müssen auf das für eine ordnungsgemäße und effektive Jagdausübung notwendige Maß beschränkt (max. 3 Liter pro Kirrplatz) werden.
  • Großräumige, revierübergreifende Bewegungsjagden sollten durchgeführt werden.
  • In größeren Maisflächen (ab ca. 7 ha) ist es sinnvoll Schussschneisen einzurichten.

Außerdem müssen jedes Jahr eine bestimmte Anzahl an Wildschweinen auf Schweinepest untersucht werden (vgl. Wildschweinemonitoring):

  • möglichst über das Jahr verteilt, dabei mindestens ein Drittel in der ersten Jahreshälfte
  • Die Beprobung von Jungtieren und Überläufern ist am aussagekräftigsten
  • Pro Jagdbezirk sind Proben von 3-4 erlegten Tieren wünschenswert
  • Bei revierübergreifenden Treibjagden wird die Beprobung von 30% der Strecke empfohlen (die Beprobung einer gesamten Jagdstrecke ist nicht zielführend)
  • Die Probensets werden zu Jahresbeginn an die Jagdausübungsberechtigen verteilt

Zudem sind alle sogenannten Indikatortiere zu beproben, das bedeutet:

  • Jedes untersuchungsfähige Stück Fallwild, dessen Todesursache nicht eindeutig zu klären ist
  • Unfallwild
  • Vor dem Schuss auffälliges Wild (krank, stark abgenommen, verhaltensgestört, unterentwickelte Frischlinge, u.ä.)
  • Stücke, die beim Aufbrechen/Versorgen oder der Fleischuntersuchung Merkmale zeigen, die einen Schweinepestverdacht nicht ausschließen lassen.

Die Jäger werden auf der Kreisjagdversammlung informiert. Zusätzliche Untersuchungsanträge sind hier (PDF, 112 KB) hinterlegt. Wichtig ist dabei, dass der Untersuchungsantrag vollständig ausgefüllt wird, insbesondere der Erlegeort ist von entscheidender epidemiologischer Bedeutung. Bei der Probennahme ist das Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen (PDF, 716 KB) zu beachten. Nach Vorgaben der aktuellen Schweinepestverordnung sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet die entsprechenden Proben zu entnehmen und insbesondere Fallwild der Untersuchung zuzuleiten.

Wildschweinemonitoring 2017 (PDF, 129 KB)

Hausschweine (Für Schweinehalter)

In Deutschland kam es seit dem Jahr 2006 nicht mehr zum Ausbruch von Schweinepest in Hausschweinbeständen. Dennoch besteht immer die Gefahr der Seucheneinschleppung. Schweinehalter müssen daher unbedingt die notwendigen Schutzmaßnahmen beachten um den Eintrag der Schweinepest in ihren Bestand zu verhindern.

Um den Status schweinepestfrei weiterhin aufrecht erhalten zu können werden in Deutschland stichprobenartig Hausschweine aus Risikobetrieben auf Schweinepest untersucht:

  • Alle Freilandhaltungen
  • Alle Schweinehaltungen in der Nähe von mit Speiseresten betriebenen Kompostierungs-, Biogas-, oder Pasteurisierungsanlagen
  • Speiserestbeförderer in der Nähe von/ mit eigenen Schweinehaltungen

Wichtige Schutzmaßnahmen im Tierbestand:

  • Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zu den Stallungen zu verwehren
  • Kleidung und Schuhwerk ist vor dem Betreten der Stallungen (auch vom Tierhalter!) zu wechseln
  • Die Verfütterung von Speiseresten ist generell verboten
  • Jeglicher Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen (auch über Futter o.ä) ist auszuschließen
  • Schadnager, wie Mäuse und Ratten, müssen wirkungsvoll bekämpft werden, da sie als Krankheitsüberträger dienen können
  • Desinfektionswannen und –matten sind an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen funktionsfähig zu halten und zu benutzen
  • Direkter und indirekter Kontakt zu Schwarzwild ist zu vermeiden

Sollte der Kontakt zu Schwarzwild unvermeidbar sein, z.B. bei Jägern mit Schweinehaltung:

  • Ist nach Kontakt zu Schwarzwild die Kleidung zu wechseln und zu waschen, das Schuhwerk zu reinigen und zu desinfizieren und vor Betreten der Stallungen zu duschen.
  • Sind Fahrzeuge und Ausrüstung, die mit Schwarzwild in Kontakt gekommen sind, zu reinigen und desinfizieren.
  • Darf Schwarzwild oder Teile von Schwarzwild (Aufbruch) nicht auf den Betrieb gebracht werden

Bereits der Verdacht auf Schweinepest ist anzeigepflichtig beim zuständigen Veterinäramt.
 
Die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind unbedingt zu befolgen.

Weitere Informationen finden sie auch bei folgenden Institutionen:

Infos für Landwirte:

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert über Maßnahmen in Baden-Württemberg und stellt eine Liste mit weiterführenden Links zur Verfügung.

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Kontakt

Dr. Gerald Geiser

Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

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