Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis Rastatt

Vor dem Hintergrund der Problembewältigung des motorisierten Individualverkehrs sind im Landkreis Rastatt die Planungen des öffentlichen Personennahverkehrs zu einer der wichtigsten politischen Aufgaben geworden. Zentraler Baustein der Nahverkehrspolitik im Landkreis Rastatt ist auf Grund der ökonomischen und verkehrlichen Verflechtungen zwischen dem Karlsruher und Rastatter Raum bis Bühl, der Anschluss des Landkreises Rastatt an den Karlsruher Verkehrsverbund.

Karlsruher Verkehrsverbund

Der Landkreis Rastatt wurde daher im Jahr 1994 Gesellschafter des Verbundes.

Im gesamten Landkreis Rastatt gilt seither flächendeckend der Gemeinschaftstarif des Karlsruher Verkehrsverbundes. Das Verbundgebiet erstreckt sich über die Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe, Germersheim und Rastatt. Zusätzliche Übergangstarife zu den angrenzenden Raumschaften werden angeboten. Mit dieser Regelung können alle Verkehrsmittel im Verbundgebiet mit nur einer Fahrkarte benutzt werden. So ist zum Beispiel ein Umsteigen von Bus auf Schiene und umgekehrt mit einem einzigen Fahrschein möglich.

In erster Linie zu erwähnen sind die sehr preisgünstigen Umweltmonatskarten sowie die Umweltjahreskarten oder auch das Umweltjahresabo. Als Knüller hat sich die Regiokarte erwiesen. Mit ihr können Gruppen bis 5 Personen unabhängig vom Halter (oder Eltern/Großeltern mit beliebiger Zahl eigener Kinder/Enkelkinder bis 14 Jahre) 24 Stunden lang das KVV-Netz nutzen.

Im Anschluss an diese tarifliche Vollintegration wurden die Verkehrsanbindungen deutlich verbessert, insbesondere durch die Elektrifizierung der Murgtalstrecke in Verbindung mit einem Stadtbahneinsatz sowie der Stadtbahnanbindung von Baden-Baden nach Bühl und über die Landkreisgrenzen hinaus bis Achern.

Inzwischen hat der Landkreis Rastatt eine hervorragende ÖPNV-Netzdichte erreicht. Längerfristige weitere Planungen werden auf der Grundlage der Nahverkehrsplanung durchgeführt. 

Hier finden Sie den Tarifwabenplan des KVV: Download Tarifwabenplan KVV

Mitfahrzentrale (MiFaZ)

Im Rahmen des ÖPNV können aus systematischen und auch aus Kostengründen nicht alle Relationen und alle Zeitfenster vollständig abgedeckt werden. Häufig ergeben sich Kundenwünsche für sehr individuelle Verbindungen. Eine auf den Landkreis Rastatt zugeschnittene Mitfahrzentrale (MiFaZ) bietet diesem Kundenkreis daher ein ergänzendes Medium, Mitfahrmöglichkeiten auf den nicht durch den ÖPNV-bedienten Relationen zu finden.

Mobilitätsportal der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK)

Die Informationsplattform bündelt auf Ebene der TRK alle Angaben zu Kraftfahrzeug- und Radverkehr, zum ÖPNV, zur multimodalen Mobilität: gespeist unter anderem durch die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Frankreich sowie dem Karlsruher Verkehrsverbund und einem Car-Sharing-Anbieter.

Baustellen, Baustellenvorschau, Parkautomaten- sowie Parkscheinzonen und jene für Bewohnerparken, Fährverbindungen mit Link zu den Fahrplänen, Fahrradleihangebote, Parken und Mitfahren, stationäre und potenzielle mobile Geschwindigkeitsmessungen mit Beweggrund, etwa der Nähe zu einem Kindergarten sind über das kostenlos nutzbare Produkt abrufbar.

Informationen über Linienverkehrsgenehmigungen

Gesamtbericht des Landkreises Rastatt gem. Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007

Wettbewerb im Busverkehr im Landkreis Rastatt

Im Nahverkehrsplan 2006 wurden erstmals Linienbündel für die Busverkehre im KVV definiert, um den Anforderungen des Wettbewerbs im ÖPNV zu begegnen und die Funktionen der einzelnen Linien mit der zentralörtlichen Raumstruktur und den Schienenverkehren abzustimmen. In der aktuellen Fassung 2014 des Nahverkehrsplans wird diese Linienbündelung weitergeführt.

Für die Stadt- und Landkreise wurden Linienbündel definiert, die relativ homogene Teilräume umfassen und die für mittelständische Verkehrsunternehmen geeignet sind. Die Linienbündelungskonzepte der Aufgabenträger im KVV-Gebiet beinhalten die Harmonisierung von Konzessionslaufzeiten und stellen damit einen geordneten Wettbewerbskalender dar.

Die Vergabeverfahren im Busverkehr werden auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV durchgeführt. Wenn kein Verkehrsunternehmen in der Lage ist, die geforderten Leistungen ohne einen finanziellen Zuschuss durch den Aufgabenträger, d.h. ohne öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 zu betreiben, wird ein Vergabeverfahren durch den Aufgabenträger auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV eingeleitet.

An dieser Stelle veröffentlicht der Landkreis Rastatt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg daher Vorabbekanntmachungen sowie die Anforderungen gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 und dem Personenbeförderungsgesetz für Busverkehrsleistungen im Landkreis Rastatt, welche die Rahmenbedingungen für mögliche eigenwirtschaftliche Anträge aufzeigen. Auf die Antragsfrist des § 12 Abs. 6 PBefG für eigenwirtschaftliche Verkehre wird dabei insbesondere hingewiesen.

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG:

Die folgenden Dokumente gelten für die 3 o.g. Linienbündel gleichermaßen:

Öffentliche Auftragsbekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 113 S.1 GWB und § 14 Abs. 1, Abs. 2 S.1 VgV im offenen Verfahren

- aktuell keine Auftragsbekanntmachung 

Inhalt

Kontakt

Informationen über Angebote und Tarife sind beim KVV abrufbar

Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 6107-5885
Fax 0721 6107-5809

Informationen zum Fahrplan erhalten Sie selbstverständlich auch über die Auskunft der Deutschen Bahn AG

  • Fahrplanauskunft Baden-Württemberg: www.efa-bw.de
  • Service-Nummer der Bahn Telefon: 0180-5 99 66 33 (persönliche Auskunft/Buchung 14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, max. 42 ct/Min.)
  • Automatische Fahrplanauskunft
    Telefon: 0800-1507090 (kostenlos aus Fest- und Mobilfunknetz)