Förderung über MEKA II

Was soll mit der Maßnahme erreicht werden?

Mit MEKA II wird die Erhaltung der Kulturlandschaft, die Einführung und Beibehaltung umweltschonender und extensiver Erzeugungspraktiken, der Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft sowie die Erhaltung und Sicherung der Biodiversität gefördert. In diesem umfangreichen Programm werden noch folgende Unterziele unterschieden:

  • Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
  • Erhaltung der Kulturlandschaft, von gefährdeten Nutzungen und der genetischen Vielfalt
  • Schutz erhaltenswürdiger Lebensräume
  • Erhalt und Sicherung der Biodiversität
  • Verminderung der Produktionsintensität
  • Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel


Wer kann gefördert werden?

Landwirtschaftliche Unternehmen gemäß EU-Recht


Was kann gefördert werden?

MEKA-Maßnahmen können - nach dem Baukastensystem kombiniert - in folgenden Bereichen durchgeführt werden:

A: Umweltbewusstes Betriebsmanagement
B: Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft
C: Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen
D: Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb
E: Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung
F: Anwendung biologischer/technischer Maßnahmen im Pflanzenschutz
G: Erhaltung besonders geschützter Lebensräume


Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

  • Einhaltung von Auflagen nach Cross-Compliance
  • Die beantragten Maßnahmen müssen im Verpflichtungsumfang für die Dauer von mindestens 5 Jahren durchgeführt werden
  • Keine Ausbringung von kommunalem Klärschlamm
  • Förderung erfolgt nur für Flächen in Baden-Württemberg
Inhalt

Kontakt

Sophia Frietsch

Leiterin des Amtes für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum C3.13
Amt für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5052
Fax 07222 381 5199