Förderung über MEKA II
Was soll mit der Maßnahme erreicht werden?
Mit MEKA II wird die Erhaltung der Kulturlandschaft, die Einführung und Beibehaltung umweltschonender und extensiver Erzeugungspraktiken, der Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft sowie die Erhaltung und Sicherung der Biodiversität gefördert. In diesem umfangreichen Programm werden noch folgende Unterziele unterschieden:
- Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- Erhaltung der Kulturlandschaft, von gefährdeten Nutzungen und der genetischen Vielfalt
- Schutz erhaltenswürdiger Lebensräume
- Erhalt und Sicherung der Biodiversität
- Verminderung der Produktionsintensität
- Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel
Wer kann gefördert werden?
Landwirtschaftliche Unternehmen gemäß EU-Recht
Was kann gefördert werden?
MEKA-Maßnahmen können - nach dem Baukastensystem kombiniert - in folgenden Bereichen durchgeführt werden:
A: Umweltbewusstes Betriebsmanagement
B: Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft
C: Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen
D: Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb
E: Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung
F: Anwendung biologischer/technischer Maßnahmen im Pflanzenschutz
G: Erhaltung besonders geschützter Lebensräume
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
- Einhaltung von Auflagen nach Cross-Compliance
- Die beantragten Maßnahmen müssen im Verpflichtungsumfang für die Dauer von mindestens 5 Jahren durchgeführt werden
- Keine Ausbringung von kommunalem Klärschlamm
- Förderung erfolgt nur für Flächen in Baden-Württemberg