Heimaufsicht im Wandel – was neue gesetzliche Vorgaben für Pflegeeinrichtungen und Behörden bedeuten
„Die Änderungen betreffen nicht nur die Einrichtungen selbst, sondern auch die zuständigen Behörden“, so Philine Czasny, Leiterin der Stabsstelle Pflege im Landratsamt Rastatt. Aus der bisherigen Heimaufsicht wird die Beratungs- und Prüfbehörde. „Die neue Bezeichnung macht deutlich, dass es nicht nur um Kontrolle geht. In dieser Funktion prüfen wir weiterhin, ob gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Zugleich beraten und unterstützen wir Einrichtungen dabei, Qualität, Teilhabe und den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner weiterzuentwickeln“.
Auch die Arbeitsweise verändert sich. Die neuen Regelungen setzen stärker auf ein risikoorientiertes Vorgehen. Das bedeutet: Prüf- und Beratungsressourcen sollen gezielt dort eingesetzt werden, wo Hinweise auf Qualitätsmängel, strukturelle Probleme oder mögliche Gefährdungen bestehen. „Als zuständige Behörde bleiben wir weiterhin Ansprechpartnerin für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, gesetzliche Vertretungen, Bevollmächtigte und Mitarbeitende“, betont Philine Czasny. Wer Beschwerden hat oder auf Missstände aufmerksam machen möchte, kann sich auch künftig an die Beratungs- und Prüfbehörde im Landratsamt wenden.
Das neue Gesetz sichert die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner. Zugleich erhalten die Einrichtungen mehr Spielraum, die Beteiligung flexibel und mit geringerem bürokratischem Aufwand auszugestalten. Dabei können unterschiedliche Beteiligungsformen genutzt werden, etwa Bewohnervertretungen, Hausversammlungen oder andere geeignete Formen. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Gremium vorhanden ist, sondern ob Beteiligung im Alltag tatsächlich ermöglicht wird.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Grenzverletzungen. Gewaltschutz umfasst dabei mehr als körperliche Übergriffe. Auch psychische Gewalt, respektloser Umgang, Freiheitsbeschränkungen oder Benachteiligungen können die Würde und Selbstbestimmung von Bewohnerinnen und Bewohnern beeinträchtigen. Einrichtungen müssen deshalb geeignete Verfahren für Verdachtsfälle, Sensibilisierung der Mitarbeitenden und zugängliche Beschwerdemöglichkeiten vorsehen. „Für uns als Beratungs- und Prüfbehörde wird dabei wichtig sein, nicht nur vorhandene Konzepte zu betrachten, sondern auch deren Umsetzung im Alltag“, führt Czasny weiter aus.
Das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz markiert damit eine Weiterentwicklung des Heimrechts in Baden-Württemberg. Die beratende Funktion tritt stärker hervor, ohne dass die notwendige Kontrolle entfällt. Für die Beratungs- und Prüfbehörden wird es in den kommenden Jahren darauf ankommen, die angestrebte Balance zwischen Entlastung der Einrichtungen und Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner aufmerksam zu begleiten.
Kontakt
Die Beratungs- und Prüfbehörde im Landratsamt ist für Einrichtungen im Landkreis Rastatt zuständig. Hinweise, Beschwerden und Fragen per E-Mail an heimaufsicht@landkreis-rastatt.de oder Telefon 07222 381-2451.
Information
Alle Infos zum Thema finden Sie unter Heimaufsicht.