Amtliche Bekanntmachung: Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Rastatt für das Wirtschaftsjahr 2021
Auf Grund von § 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Kreistag am 26. Juli 2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten festgestellt:
Der Kreistag hat in der öffentlichen Sitzung am 26. Juli 2022 folgenden Beschluss gefasst:
,,Der Jahresabschluss 2021 wird wie folgt festgestellt:
[...]
Der Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 1. August 2022 bis einschließlich 9. August 2022
zur Einsichtnahme beim Abfallwirtschaftsbetrieb, Lyzeumstraße 23, 76437 Rastatt, Zimmer E 1.06 (1. OG), während den üblichen Dienstzeiten aus.
Rastatt, 27. Juli 2022
gez.
Landrat, Dr. Christian Dusch