Amtliche Bekanntmachung: Änderung der Entgeltordnung des Landkreises Rastatt für die Nutzung kreiseigener schulischer Einrichtungen und für die Inanspruchnahme des Medienzentrums Mittelbaden

Der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen des Landkreises Rastatt hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2026 die Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung kreiseigener schulischer Einrichtungen und für die Inanspruchnahme des Medienzentrums Mittelbaden beschlossen.

Die bisherige Entgeltordnung vom 24. August 2015 wird durch die geänderte Entgeltordnung ersetzt.

Die Entgeltordnung regelt die Erhebung privatrechtlicher Entgelte insbesondere für die Nutzung von Schulräumen und schulischen Einrichtungen, die außerschulische Nutzung kreiseigener Sportstätten, die Mittagessenangebote an den kreiseigenen Schulen sowie die Inanspruchnahme des Medienzentrums Mittelbaden.

Die geänderte Entgeltordnung tritt zum 15. Juli 2026 in Kraft.

Entgeltordnung des Landkreises Rastatt für die Nutzung kreiseigener schulischer Einrichtungen und für die Inanspruchnahme des Medienzentrums Mittelbaden (PDF, 245 KB)