Waffen- und Sprengstoffrecht
Hinweis:
Das Ordnungsamt des Landkreises ist zuständig für alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten.
Ausnahmen: Die Großen Kreisstädte Bühl (inklusive der Gemeinde Ottersweier), Gaggenau und Rastatt sind eigenständige Waffenbehörden.
Informationen zur Waffenrechtsänderung 2020 (169 KiB)
Waffenrecht
Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall
Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines
Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines
120006 - Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach § 10 Abs. 1 WaffG bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte -> siehe Übersicht Formulare (120006)
Wichtiger Hinweis zum Waffenrecht:
Alle Waffen im Landkreis Rastatt müssen von der Waffenbehörde nach vorgegebenen Standards erfasst werden. Die Standards zu den Waffen - und Munitionsbezeichnungen entnehmen Sie bitte beigefügten Tabellen.
Gesamttabelle (1,1 MiB)
Tabelle Munitions- und Kaliberbezeichnung (496 KiB)
Tabelle Waffentyp Feingliederung (36 KiB)
Tabelle Herstellerbezeichnung (184 KiB)
Für Fragen steht Ihnen die Waffenbehörde unter der Telefonnummer
07222 381-4128, -4129, -4131 oder -4152 zur Verfügung.
- Informationen zur Waffenaufbewahrung
- Informationen zum Waffentransport
Sprengstoffrecht
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz
Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Sprengstoffrechtliche Erlaubnis - Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung