Hygienebelehrung - Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Wohnen Sie im Landkreis Rastatt oder Stadtkreis Baden-Baden?
- Und haben Sie eine Arbeitsstelle in der Küche oder im Lebensmittelbereich?
Dann müssen Sie an der Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz teilnehmen.
Hierbei handelt es sich um einen Vortrag, in dem Erkrankungen erläutert werden, mit denen man im Lebensmittelbereich nicht arbeiten darf (Tätigkeitsverbot). Wer einen alten Gesundheitspass hat, der braucht keine Erstbelehrung mehr
So bekommen Sie eine Bescheinigung
Rastatt
- Die Belehrung findet zu den im Internet veröffentlichen Terminen im Landratsamt Rastatt statt (Überprüfung der Personalien und Belehrung)
- Dauer 60 Minuten
- 39,00 € pro Person
- Die Anmeldung erfolgt online. Nach erfolgreicher Bezahlung können Sie einen Ausdruck fertigen, der als Anmeldebestätigung dient.
Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Haben Sie Ihre Bescheinigung verloren und die Erstbelehrung im Gesundheitsamt Rastatt gemacht, stellen wir Ihnen eine Kopie aus. Die Kopie kostet 13,00 €.
Die Belehrung findet in Raum A 0.16 im Landratsamt Rastatt statt. Anfahrt zum Gesundheitsamt im Landratsamt Rastatt.
Informationen in verschiedenen Sprachen können Sie nachfolgend downloaden:
Typ | Name | Datum | Größe |
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Belehrung IfSG deutsch | 16.09.2015 | 34 KiB |
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Belehrung IfSG englisch | 16.09.2015 | 66 KiB |
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Belehrung IfSG franzoesisch | 16.09.2015 | 82 KiB |
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Belehrung IfSG griechisch | 16.09.2015 | 71 KiB |
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Belehrung IfSG italienisch | 16.09.2015 | 55 KiB |
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Belehrung IfSG kroatisch | 16.09.2015 | 84 KiB |
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Belehrung IfSG polnisch | 16.09.2015 | 189 KiB |
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Belehrung IfSG russisch | 16.09.2015 | 85 KiB |
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Belehrung IfSG serbisch | 16.09.2015 | 322 KiB |
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Belehrung IfSG slowakisch | 16.09.2015 | 180 KiB |
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Belehrung IfSG spanisch | 16.09.2015 | 99 KiB |
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Belehrung IfSG tschechisch | 16.09.2015 | 91 KiB |
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Belehrung IfSG tuerkisch | 16.09.2015 | 58 KiB |