Aufhebung der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts des Landratsamts Rastatt über Beschränkungen der Gastronomie und der Besucherzahl von Messen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2)
Das Gesundheitsamt erlässt für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Rastatt folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG:
- 1.
Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts des Landratsamts Rastatt über Beschränkungen der Gastronomie und der Besucherzahl von Messen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) vom 26. Oktober 2020 wird aufgehoben. - 2.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 5. November 2020 in Kraft.
Begründung:
[...]
Hier finden Sie den gesamten Text der Allgemeinverfügung (185 KiB)