Lebenslagen
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Sie ziehen um oder Sie haben ein Kind bekommen? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
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Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern. Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.
Unter Insolvenzbekanntmachungen veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.