Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Rechtliche Grundlage

Für alle in § 20a IfSG bestimmten Einrichtungen und Unternehmen dürfen ab dem 16. März 2022 nur noch Personen tätig sein, welche gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind die Personen, für die keine Impfempfehlung ausgesprochen wurde oder die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation gegen SARS-CoV-2 nicht geimpft werden können.

Die in den benannten Einrichtungen tätigen Personen müssen bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinisch begründete Impfunfähigkeit bei der Einrichtungs- oder Unternehmensleitung vorlegen.

Eine Person, welche ihre Tätigkeit in einer der bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen erst nach dem 15. März 2022 aufnehmen soll, muss den erforderlichen Nachweis spätestens zum Beginn ihrer Tätigkeit vorlegen.

Weitere Details zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht finden Sie in der Handreichung zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“ für betroffene Einrichtungen und Unternehmen, abzurufen beim Sozialministerium Baden-Württemberg.

Vordruck für eine ärztliche Bescheinigung für eine Kontraindikation sowie weitere Infos (PDF, 592 KB)

Fehlender oder zweifelhafter Nachweis

Wurde von einer beschäftigten Person kein Nachweis vorgelegt oder bestehen Zweifel an der Richtigkeit dieses Nachweises, hat die Einrichtungs- oder Unternehmensleitung die Daten der Person dem Gesundheitsamt Rastatt zur Prüfung mitzuteilen. Bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes über die Richtigkeit des Nachweises ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Person grundsätzlich möglich.

Im Falle eines fehlenden Nachweises bei einer Neuanstellung darf die betroffene Person nicht beschäftigt und nicht tätig werden.
 

Digitales Meldeportal zur Übermittlung der personenbezogenen Daten

Bei Fragen an das Gesundheitsamt nutzen Sie unsere Telefonhotline unter der Rufnummer 07222/381-2300 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an corona-impfpflicht@landkreis-rastatt.de.

Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter: www.zusammengegencorona.de

Informationen zum Kreisimpfzentrums und der Impfambulanzen im Landkreis Rastatt und Möglichkeit zur Impfterminvereinbarung

Hinweis zum Datenschutz

Datenschutzerklärung Gesundheitsamt - Einrichtungsbezogene Impfpflicht (PDF, 359 KB)

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