Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
In den Europäischen Feuerwaffenpass können insgesamt zehn Waffen, die bereits in einer gültigen Waffenbesitzkarte des Erlaubnisinhabers eingetragen sind, aufgenomen werden. Die jeweiligen länderspezifischen Regelungen sind zu beachten.
Das Ordnungsamt des Landkreises ist zuständig für alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten.
Ausnahmen: Die Großen Kreisstädte Bühl (inklusive der Gemeinde Ottersweier), Gaggenau und Rastatt sind eigenständige Waffenbehörden.
Voraussetzungen
Grundsätzlich setzt eine waffenrechtliche Erlaubnis folgendes voraus:
- 18./21. Lebensjahr vollendet
- Sachkunde nachgewiesen
- Bedürfnis nachgewiesen
- Zuverlässigkeit nachgewiesen
- persönliche Eignung nachgewiesen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lichtbild
Formulare
120022 - Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Merkblatt zu länderspezifischen Regelungen
Weitere Informationen
Übersicht Formulare
Kosten
Die Gebühr beläuft sich auf
- 73,00 Euro für die Ersterteilung
- 47,00 Euro für die weiter Verlängerung auf fünf Jahre
- 47,00 Euro für jede Ergänzung
Rechtsgrundlage
§ 32 Waffengesetz
Informationen zur Waffenaufbewahrung