Ukraine-Hilfe: FAQs für geflüchtete Personen aus der Ukraine

Erste Schritte

Wo finden Ukrainerinnen und Ukrainer eine Unterkunft in Baden-Württemberg, wenn sie nicht bei Verwandten oder Bekannten unterkommen können?

Für Flüchtende aus der Ukraine übernehmen die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes die Funktion einer Erstanlaufstelle für alle Ankommenden, die nicht dauerhaft bei Verwandten oder Freunden unterkommen. Diese befinden sich in Baden-Württemberg an den Standorten

  • Heidelberg
    Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 Heidelberg, Telefon: +49 911 94323603
  • Karlsruhe
    Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Telefon: +49 721 824829333
  • Sigmaringen
    Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen, Telefon: +49 7571 731726100
  • Freiburg
    Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg, Telefon: +49 761 208-2342 oder +49 761 208-2350
  • Ellwangen
    Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen, Telefon: +49 911 29569

Wo müssen sich die geflüchteten Personen melden oder registrieren lassen, wenn eine dauerhafte Unterbringung bei Verwandten oder Bekannten möglich ist?

  • Für die melderechtliche Erfassung sprechen die eingereisten Flüchtlinge beim zuständigen Einwohnermeldeamt vor. Bei der Anmeldung wird der Reisepass kopiert, um diesen an die Ausländerbehörde weiterzuleiten; sofern kein biometrischer Reisepass vorhanden ist, bitte andere Ausweispapiere vorlegen.
  • Es ist wichtig, dass eine Mail-Adresse angegeben wird, unter der man über das weitere Vorgehen informieren kann, sobald rechtsverbindliche Auskünfte erteilt werden können.
  • Vom Einwohnermeldeamt erfolgt dann automatisch eine Meldung an die zuständige Ausländerbehörde. 

Geflüchtete Personen kommen direkt im Landkreis Rastatt an, weil hier Verwandte oder Bekannte wohnen, und es ist eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft erforderlich?

Soweit ukrainische Geflüchtete direkt im Landkreis Rastatt ankommen und ein Bezug zu örtlichen Gegebenheiten besteht, kommt auch eine direkte Aufnahme in der vorläufigen Unterbringung in Betracht. Bitte beachten Sie, dass eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft nur möglich ist, sofern es freie Kapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Rastatt gibt. Ebenso dürfen diese Personen noch nicht bei einer anderen Kommune (Meldebehörde) in Deutschland angemeldet worden sein.

In diesem Fall sollte vor der Ankunft eine Meldung an das Landratsamt Rastatt erfolgen, damit die Unterbringungsmöglichkeit gegebenenfalls organisiert werden kann. Hierzu bitte die Anzahl der Personen, die persönlichen Daten, den Ankunftszeitpunkt E-Mail: fluechtlingswesen@landkreis-rastatt.de, Tel. 07222/381-4329, melden,

Eine Meldung dieser Personen wird nach der Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft durch die Ausländerbehörden an das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgen.

Unbegleitete minderjährige Ausländer – UMA

Unterbringung von Kindern, die ohne Eltern einreisen

Für die Unterbringung von Kindern, die ohne Eltern einreisen (unbegleitete minderjährige Ausländer – UMA), ist das Jugendamt zuständig.

Unbegleitete minderjährige Ausländer im Landkreis Rastatt wenden sich bei der Einreise direkt an den UmA-Spezialdienst unter + 49 7222 381-2256.

Personen, die ukrainische Kinder bei sich aufgenommen haben und ukrainische Bürger*innen, welche mit fremden, ukrainischen Kindern einreisen und Fragen von Kommunen zur Unterbringung von Minderjährigen wenden sich per E-Mail an ukraine.jugendamt@landkreis-rastatt.de oder telefonisch an den jeweils zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD):

  • Bühl: + 49 7223 9814-2240
  • Gaggenau: + 49 7225 98899-2238
  • Rastatt-Stadt: + 49 7222 381-2551
  • Rastatt-Umland: + 49 7222 381-2256

Aufnahmewillige Personen, die ein ukrainisches Kind unentgeltlich in ihrem Haushalt aufnehmen wollen, müssen hierfür überprüft werden und eine Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII beim Jugendamt beantragen. Hierfür ist u.a. die Vorlage von persönlichen Dokumenten (bspw. Erweitertes Führungszeugnis, Gesundheitsnachweis, Einkommensnachweise) von Nöten. Zudem erfolgt ein Hausbesuch durch Mitarbeiter*innen des Jugendamtes. Ohne Pflegeerlaubnis darf eine Aufnahme über die Dauer von 8 Wochen hinaus nicht erfolgen.

Unabhängig davon ist nach einer Überprüfung der Geeignetheit und einer anschließenden Qualifizierung die Aufnahme von Pflegekindern im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung nach §§ 33 SGB VIII möglich. Dies beinhaltet eine enge Kooperation mit dem Jugendamt und eine Gewährung von Pflegegeld.

Sollte eine dieser Möglichkeiten in Frage kommen oder Rückfragen bestehen, können sich Bürger*innen an folgende E-Mail-Adresse ukraine.jugendamt@landkreis-rastatt.de oder telefonisch an den Pflegekinderdienst unter + 49 7222 381-2259 wenden.

Shuttle, die Kinder ohne Eltern mitbringen möchten

Sollten beim Abholen von Geflüchteten in den Grenzregionen zur Ukraine auch Kinder und Jugendliche ohne Erziehungsberechtigte dabei sein, können diese nicht bei der Landeserstaufnahmestelle aufgenommen werden. Das Jugendamt hat hierzu - je nach Alter - unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten.

Noch eine wichtige Information

Falls Eltern ihre Kinder anderen Personen mitgeben, wird dringend empfohlen, dass die leiblichen Eltern den betreuenden Personen eine Vollmacht bzw. ein Schreiben zur Betreuung mitgeben. Hierzu ist anbei ein mehrsprachiger Vordruck zur Verfügung gestellt. Vollmacht Sorgerecht (Deutsch - Ukrainisch) (PDF, 63 KB)

Bei der Organisation von Shuttletransfers wird dringend darum gebeten vor der Durchführung mit dem Jugendamt Kontakt (Telefon: +49 7222 381-2200, E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de) aufzunehmen.

Elterliche Sorge und Vormundschaft für geflüchtete Kinder

Das Foto zeigt ein Schaubild: Elterliche Sorge und Vormundschaft für geflüchtete Kinder

Sozialleistungen

Welche Sozialleistungen können beantragt werden?

Seit 1. Juni 2022 können ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten.

Voraussetzung für den sogenannten Rechtskreiswechsel sind entweder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung.

Es gelten jedoch abhängig vom Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bzw. der Ausstellung der Fiktionsbescheinigung die nachstehenden Besonderheiten:

  • Personen, denen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt oder eine entsprechend Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde, wechseln den Rechtskreis zum 1. Juni 2022.

    Da aufgrund des hohen Antragsvolumens eine Leistungsgewährung zum Stichtag 1. Juni 2022 durch die SGB II bzw. SGB XII-Leistungsträger nicht gewährleistet werden kann, wird aufgrund einer Übergangsvorschrift für die Zeit vom 1. Juni bis 31. August 2022 sichergestellt, dass die hilfebedürftigen Menschen nicht ohne Leistungen sein werden. Für sie werden zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fortgezahlt. Die SGB II bzw. SGB XII-Leistungsgewährung erfolgt dann rückwirkend zum 1. Juni 2022. Eine etwaige Differenz zu den erhaltenen Leistungen nach dem AsylbLG wird den hilfebedürftigen Menschen von den SGB II bzw. SGB XII-Leistungsbehörden nachgezahlt.
  • Personen die erst nach dem 1. Juni 2022 einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gestellt haben, können frühestens ab dem Folgemonat der Ausstellung der Fiktionsbescheinigung Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten. Es sollte daher umgehend nach Ankunft im Landkreis Rastatt bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gestellt werden.
  • Hilfebedürftige Menschen ab Vollendung des 15. Lebensjahres können beim Jobcenter des Landkreises einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.
  • Personen über 65 Jahre können beim Landratsamt Grundsicherung im Alter beantragen.

Wichtig ist, dass dem Antrag Kopien der Ausweise, eine Kopie der Meldebescheinigung und sofern bereits vorhanden, eine Kopie der Fiktionsbescheinigung/des Aufenthaltstitels der Ausländerbehörde beigefügt werden.

Arztbesuche oder eine Einweisung in das Krankenhaus sind erforderlich. Was ist zu tun?

Die Kosten der notwendigen Krankenbehandlung können für mittellose geflüchtete Personen aus der Ukraine vom Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung übernommen werden. Hierfür ist es ebenfalls notwendig einen Antrag auf Sozialleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu stellen und einen Kranken- oder Zahnbehandlungsschein (Leistungen nach § 4 AsylbLG) zu beantragen.

Sofern noch kein Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG gestellt werden konnte, können die Behandlungskosten bei dringendem Behandlungsbedarf sowie aus medizinisch unaufschiebbar notwendigen Gründen über einen Notfallschein mit dem Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung abgerechnet werden.

Wird mittellosen Personen aus der Ukraine die Miete erstattet?

Wird ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Geflüchteten aus der Ukraine geschlossen, handelt es sich um einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen diesen beiden Parteien. Die Erstattung von Mietkosten an AsylbLG-Empfänger*innen erfolgt nach den KdU-Richtlinien des Amtes für Soziales, Teilhabe und Versorgung. In diesen Richtlinien ist die maximale Höhe der Mietkosten festgeschrieben. Wenn Mietverträge mit höheren Mietkonditionen geschlossen werden, werden dennoch lediglich diese vorgegebenen Kosten erstattet. Der übersteigende Anteil ist von den Mietern selbst zu tragen.

Beratung und Unterstützung der Integrationsmanager*innen

  • Geflüchtete Personen aus der Ukraine, die kommunal oder privat untergebracht sind, können bei Bedarf Unterstützung durch das Integrationsmanagement erhalten
  • Diese Unterstützung umfasst eine möglichst schnelle Erstversorgung mit Sozialleistungen, Zugang zu ärztlicher Versorgung, die Vermittlung zu Sprachkursangeboten und gegebenenfalls Hilfe bei der Kindergarten- und Schulplatzsuche.
  • Die Inanspruchnahme des Beratungsangebotes des Integrationsmanagements ist freiwillig und kostenfrei. Es wird durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Paktes für Integration gefördert.
  • Dabei ist die Kooperation der Geflüchteten sowie aller beteiligter Stellen essenziell.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Die Kontaktdaten finden sich in der beigefügten Übersicht. Es wird um Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon gebeten.

Psychologische Unterstützung

Familien und Eltern von minderjährigen Kindern sowie junge Menschen bis zu 27 Jahren können die Angebote der Psychologische Beratungsstellen im Landratsamt Rastatt, mit Außenstellen in Bühl und Gaggenau, nutzen. Telefonisch erreichbar unter Telefon 07222 381-2258.

Zusätzlich können Erwachsene Ratsuchende die Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen in Baden-Baden nutzen . Telefon: 07221 22000

Unmittelbar oder mittelbar traumatisierte und psychisch belastete Betroffene können sich an 

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not

Das Foto zeigt ein Schaubild: Elterliche Sorge und Vormundschaft für geflüchtete Kinder

Informationen über Impfungen gegen Corona für Flüchtlinge aus der Ukraine. UA: Інформація про щеплення від коронавірусу для біженців з України RU: Информация о вакцинации против коронавируса для беженцев из Украины

Haben Flüchtlinge einen Anspruch auf eine Impfung gegen Corona? UA: Чи мають біженці право на щеплення від коронавірусу? RU: Есть ли у беженцев право на вакцинацию от коронавируса?

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben Personen gemäß § 1 Absatz 1 Corona-Impfverordnung auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. In den Fällen der ukrainischen Geflüchteten ist von der Voraussetzung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ auszugehen. Weitere Informationen des Bundesministerium für Gesundheit bezüglich medizinischer Hilfe für Ukrainer*innen finden Sie unter folgendem Link.

  • Geflüchtete aus der Ukraine haben auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona.
  • UA: Біженці з України мають право на вакцинацію від коронавірусу навіть без медичного страхування.
  • RU: Беженцы из Украины имеют право получить вакцинацию от коронавируса даже без наличия медицинского страхования.

Welche Impfnachweise werden anerkannt? UA: Які сертифікати про щеплення визнаються? RU: Какие документы о вакцинации признаются?

  • Nach derzeitiger Rechtslage (basierend auf §22a des Infektionsschutzgesetzes) werden in Deutschland als Impfnachweis für die Zwecke der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung grundsätzlich nur Impfungen mit in der EU-zugelassenen Impfstoffen anerkannt. Ausgenommen hiervon sind die von der WHO im Rahmen des Emergency Use Listing anerkannten Impfstoffe.
  • UA: Згідно з поточною правовою ситуацією (на підставі §22a Закону про захист від інфекцій), в Німеччині в якості доказів вакцинації для цілей Спеціального постановлення про заходи захисту визнаються лише привів вакцинами, затвердженими в ЄС. Виняток становлять вакцини, визнані ВООЗ у рамках Переліку вакцин для екстреного використання.
  • RU: Согласно текущей правовой ситуации (на основании §22a Закона о защите от инфекций), в Германии в качестве доказательства вакцинации для целей Специального постановления о мерах защиты признаются только прививки вакцинами, одобренными в ЕС. Исключение составляют вакцины, признанные ВОЗ в рамках Перечня вакцин для экстренного использования.
  • Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen, inaktivierten Ganzvirusimpfstoff (Covaxin, Covilo, CoronaVac) oder mit dem Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V mindestens 2-mal geimpft worden sind, eine 1-malige Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff im Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfung. Hingegen ist nach einer nur 1-maligen Impfung mit einem der nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe eine vollständige neue Impfserie notwendig.
  • UA: В даний час Постійний комітет з вакцинації (STIKO) рекомендує особам, які були вакциновані не менше двох разів інактивованою цільновірусною вакциною, не ліцензованою в ЄС (Covaxin, Covilo, CoronaVac) або векторною вакциною Sputnik V, провести одноразову ревакцинацію мРНК-вакциною через 6 місяців після останньої вакцинації. Однак після всього одного щеплення вакциною, яка не ліцензована в ЄС, необхідна повна вакцинація.
  • RU: В настоящее время Постоянный комитет по вакцинации (STIKO) рекомендует лицам, которые были вакцинированы не менее двух раз инактивированной цельновирусной вакциной, не лицензированной в ЕС (Covaxin, Covilo, CoronaVac) или векторной вакциной Sputnik V, провести однократную ревакцинацию мРНК-вакциной не менее чем через 6 месяцев после последней вакцинации. Однако после всего одной прививки вакциной, не лицензированной в ЕС, необходима полная вакцинация.

Informationen zur Impfung in ukrainischer Sprache UA: Інформація українською мовою про вакцинацію RU: Информация о вакцинации на украинском языке

Weitere Informationen auf Ukrainisch hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter Link 1 sowie das Land Baden-Württemberg innerhalb der Informationskampagne #dranbleibenbw unter Link 2 zur Verfügung gestellt.

  • Weitere Informationen auf Ukrainisch finden Sie unter Link 1 und Link 2.
  • UA: Більше інформації українською мовою можна знайти за посиланням 1 та посиланням 2.
  • RU: Более подробную информацию на украинском языке Вы найдёте по ссылке 1 и ссылке 2.

Wo können sich die Flüchtlinge im Landkreis Rastatt impfen lassen? UA: Де можна зробити щеплення біженцям, які перебувають у районі Раштатт? RU: Где именно могут пройти вакцинацию беженцы, которые находятся в округе Раштатт?

Für Geflüchtete aus der Ukraine besteht die Möglichkeit, sich im Kreisimpfzentrum in Rastatt (ehem. Café an der Pagodenburg, Kapellenstraße 34) impfen zu lassen. Hierzu können Impftermine mit vorheriger Anmeldung über das Termintool und ohne vorherige Anmeldung zu den Öffnungszeiten wahrgenommen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Internetseite unter Corona/Impfen.

Arbeitserlaubnis

Sie benötigen dringend eine Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit? Bitte nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde bei der

  • Stadt Bühl,
  • Stadt Gaggenau,
  • Stadt Rastatt oder im
  • Landratsamt Rastatt, E-Mail: amt43@landkreis-rastatt.de, Telefon: 07222 381-0 auf.

Deutsch- und Integrationskurse

Sie möchten Deutsch lernen und sich zu einem Integrationskurs anmelden?

Im Landkreis Rastatt gibt es mehrere Sprachkursträger, die Integrationskurse anbieten. Sie können bei folgenden Sprachkursträgern einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Sie benötigen zur Antragstellung ihr gültiges Aufenthaltsdokument für Deutschland (Fiktionsbescheinigung). Bitte informieren Sie die Sprachkursträger, falls Sie keine Fiktionsbescheinigung sondern bereits einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen.   

Anmelden können Sie sich bei folgenden Sprachkursträgern

Volkshochschule Landkreis Rastatt (VHS)
Am Schlossplatz 5
Landratsamt
76437 Rastatt
Tel: 07222 381–3516
E-Mail: c.langenbacher@vhs-landkreis-rastatt.de

Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung (AAW)
Karlsruher Straße 11
76437 Rastatt
Tel: 07222 4057–0
E-Mail: rastatt@aaw.de

Deutsche Angestellten-Akademie GmbH (DAA)
Bahnhofstr 20
76437 Rastatt
Tel:  07222–9749-24
E-Mail: iryna.makarchuk@daa.de

USS GmbH
Rauentaler Str. 45
76437 Rastatt
Tel: 07222–59505-42
E-Mail: francesca.manera@uss.de

Sie möchten Deutsch lernen und sich zu einem Online-Erstorientierungskurs anmelden?

In Kooperation mit dem Landkreis Rastatt bietet der  fka - Freundeskreis Asyl Karlsruhe e.V. Online-Erstorientierungskurse für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine an.

Bitte melden Sie sich bei Interesse per E-Mail über eok@fka-ka.de an.

Folgende Angaben sind für die Anmeldung erforderlich

  • Nachname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse im Landkreis Rastatt
  • Bildungsabschluss/Beruf

Für die Kursteilnahme benötigen Sie ein digitales Endgerät (PC, Laptop, Tablet) und eine stabile Internetverbindung. Die Onlinekurse werden über das Videotool ZOOM durchgeführt. 

Informationen zum Schulbesuch

Sach- und Geldspenden

Sie möchten Geld spenden oder eine Sachspende weiterleiten?

Die Solidarität mit der Ukraine und ihren Menschen ist groß. Vor Ort in den Kommunen und bei den Wohlfahrtsverbänden gehen aktuell zahlreiche Hilfsangebote ein. Viele wollen den Flüchtenden helfen. Am besten eignen sich in der aktuellen dynamischen Lage dafür Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen. Deshalb wird gemeinsam darum gebeten, Sachspenden nur im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation zu leisten. Sachspenden sind bei den Behörden und Stellen vor Ort zum jetzigen Zeitpunkt bereits in großer Zahl eingegangen.

Weitere Informationen und Hotline

Handbook Germany - Wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine

Weitere Informationen auch auf Ukraisch und Russisch können Sie über das Handbook Germany abrufen.

Hotline und Informationen des Ministeriums der Justiz und für Migration

Das Ministerium der Justiz und für Migration hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Die Hotline ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und werktäglich zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenloser Rufnummer erreichbar: 0800 7022500. Weitere Informationen können Sie auch unter den FAQs auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Migration abrufen.

Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Helpline Ukraine

  • Kostenlosen Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen unter 0800-5002250. Weitere Informationen www.nummergegenkummer.de

ÖPNV – Freifahrt für Geflüchtete aus der Ukraine endete am 31. Mai 2022

Daten und Fakten: Migration im Landkreis Rastatt

Daten und Fakten zur Migration im Landkreis Rastatt finden Sie auf unserer Internetseite: www.integration-landkreis-rastatt.de

Inhalt

Kontakt

Ihre Frage ist nebenstehend nicht beantwortet?Gerne können Sie eine E-Mail an ukraine@landkreis-rastatt.de senden oder sich an die Rufnummer 07222 381-0 wenden.