Betreuung und Vorsorge

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Allgemeines

  • Durch Krankheit, Unfälle, Behinderung oder höheres Alter kommen immer mehr Menschen in die Situation, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. In solchen Fällen kann ihnen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt werden, der sich dann z. B. um die Verwaltung der Finanzen und behördlichen Belangen, Schriftverkehr oder die Organisation von Arztterminen kümmert.
  • Dabei müssen diese Menschen eine Bevormundung oder gar Entmündigung nicht mehr fürchten, denn dies wurde mit der Einführung des Betreuungsrechts von 1992 abgeschafft! Dem Willen und den Wünschen des Betroffenen wird sowohl bei der Einrichtung der Betreuung als auch bei deren Führung eine maßgebende Rolle beigemessen. Der Betreuer ist verpflichtet, mit dem Betreuten intensiv zusammenzuarbeiten und die Entscheidungen ausschließlich auf dessen Wohl und Wünsche auszurichten.
  • Weitere Informationen: Vorsorge und Betreuungsrecht
  • Broschüre zum Betreuungsrecht

Ablauf eines Betreuungsverfahrens

  • Jede Person hat die Möglichkeit beim Amtsgericht – Betreuungsgericht – eine Betreuung für sich selbst oder eine andere Person anzuregen. Zuständig ist das Amtsgericht des Wohnorts der zu betreuenden Person. Für den Landkreis Rastatt sind 3 Betreuungsgerichte zuständig (Amtsgericht Rastatt, Amtsgericht Bühl, Amtsgericht Gernsbach). Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden.
  • Ein Formular zur Anregung einer rechtlichen Betreuung finden Sie hier:
    - Betreuungsanregung Amtsgericht Bühl (DOCX, 16 KB)
    - Betreuungsanregung Amtsgericht Gernsbach (DOCX, 16 KB)
    - Betreuungsanregung Amtsgericht Rastatt (DOCX, 16 KB)
  • Das Betreuungsgericht beauftragt die zuständige Betreuungsbehörde mit der Erstellung eines Sozialberichts. Des Weiteren wird durch das Gericht ein Sachverständigengutachten oder ein ärztliches Attest vom Hausarzt eingeholt. Außerdem überzeugt sich der Richter durch eine persönliche Anhörung von der Notwendigkeit einer Betreuung. In seiner Entscheidung (Beschluss) legt er genau fest, für welche Aufgaben der Betreuer zuständig ist (z.B. Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge).

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde arbeitet im Auftrag der Betreuungsgerichte und prüft vorrangig, ob und in wie weit eine rechtliche Betreuung im Einzelfall erforderlich ist. Bei dieser Tätigkeit tritt die Behörde in Kontakt mit den betroffenen Personen, deren sozialem Umfeld und den beteiligten Institutionen. Im Anschluss wird ein ausführlicher Sozialbericht an das zuständige Betreuungsgericht ggf. mit Betreuervorschlag erstellt.

Weitere Aufgaben der Betreuungsbehörde sind:

  • Beratung und Informationen rund um das Betreuungsrecht
  • Beratung und Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Unterschriftsbeglaubigungen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beratung von ehrenamtlichen Betreuern
  • Gewinnung, Unterstützung und Registrierung von Berufsbetreuern
  • Vermittlung anderer Hilfen
  • Durchführung von betreuungsvermeidenden Hilfen
  • Führung von Behördenbetreuungen

Rechtliche Betreuung als Beruf

Berufsbetreuer - Wer hilft, wenn das Leben aus dem Ruder läuft? | SWR Doku

Mitzubringende Anforderungen

  • Mit der Betreuungsrechtsreform vom 01.01.2023 wurden die Zugangsvoraussetzungen für berufliche Betreuungspersonen in Deutschland einheitlich geregelt. Seitdem wird in einem Registrierungsverfahren, welches von der zuständigen Betreuungsbehörde durchgeführt wird, die fachliche und persönliche Eignung der Interessenten überprüft. 
    Des Weiteren sollten potenzielle Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerinnen gegenüber den verschiedensten Lebensweisen sowie sozialen Verhältnissen aufgeschlossen sein. Berufliche Betreuungspersonen sollten Freude an der Arbeit mit Menschen haben und in der Lage sein, sich professionell abzugrenzen. Außerdem sind eine gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeit von Vorteil.
  • Berufliche Betreuer arbeiten in selbstständiger Tätigkeit, haupt- oder auch nebenberuflich. Das Berufsfeld ist abwechslungsreich und krisensicher. Die Vergütung ist gesetzlich geregelt.
    Den Umfang Ihrer Tätigkeit als Berufsbetreuer können Sie durch die Anzahl der Betreuungen selbst bestimmen.
  • Ihre Arbeitszeit können Sie zum großen Teil flexibel einteilen.
    Ausgenommen sind feste Termine, die eingehalten werden müssen, wie gerichtliche Anhörungen oder Behördentermine.
    Persönliche Kontakte mit den zu betreuenden Menschen und die anfallenden Bürotätigkeiten können Sie eigenständig zeitlich planen
  • Für Berufsbetreuer gibt es keine formale Ausbildung. Sozialarbeiter und Volljuristen erfüllen die Registrierungsvoraussetzungen bereits durch ihr Studium.
    Quereinsteiger müssen einen Sachkundenachweis erbringen und sich - je nach Vorqualifikation - in ergänzenden Themenbereichen weiterbilden.

Ablauf Registrierungsverfahren

Als berufliche Betreuer können nur Personen von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich.
Für die Registrierung ist die Betreuungsbehörde örtlich als Stammbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die berufliche Betreuungsperson ihren Sitz (Büro- oder Geschäftsadresse) hat oder errichtet werden soll. Ist ein Sitz nicht vorhanden und soll ein solcher auch nicht errichtet werden, richtet sich die Zuständigkeit ersatzweise nach dem (Haupt-)Wohnsitz des beruflichen Betreuers / der beruflichen Betreuerin. Auf Wunsch kann mit der Stammbehörde im Vorfeld eines Registrierungsantrages ein Beratungsgespräch zu den Voraussetzungen der Registrierung und zum Ablauf des Registrierungsverfahrens geführt werden.

Hierfür können Interessierte gerne mit Frau Welz (07222/381-2123; p.welz@landkreis-rastatt.de) oder unter betreuungsbehoerde@landkreis-rastatt.de Kontakt aufnehmen.

Weiterführende Informationen zur Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer finden Sie auch hier:

Vorsorgevollmacht

Die Erteilung einer Vollmacht, die auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge umfassen kann, setzt Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraus. Liegt Geschäftsunfähigkeit vor, kann keine wirksame Vollmacht mehr erteilt werden. Sofern eine Vollmacht rechtsgültig erteilt wurde, macht sie in der Regel die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung entbehrlich. Zu bedenken ist bei der Vorsorgevollmacht jedoch, dass ein Bevollmächtigter später keiner Kontrolle unterliegt, daher sollte nur eine Person des Vertrauens bevollmächtigt werden.

Betreuungsverfügung

Wem eine Vorsorgevollmacht zu weitgehend ist oder wer keine Vertrauensperson hat, kann für den späteren Fall einer Betreuung verfügen, wer dann Betreuer werden soll. Durch die Betreuungsverfügung kann also Einfluss auf die spätere Betreuerbestellung genommen werden. 

Seit 1. Juli 2005 besteht die Möglichkeit, bei der Betreuungsbehörde Rastatt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen zu lassen.

Wünschen Sie nähere Auskünfte zu Betreuungen, zum Betreuungsverfahren und zu Vorsorgemaßnahmen oder benötigen Sie eine Beratung in diesen Angelegenheiten, dann wenden Sie sich an uns.

Weitere Infos

Digitale Vorsorgemappe

Das Foto zeigt die Titelseite der Digitalen Vorsorgemappe.

Der Kreisseniorenrat Rastatt e.V. und das Landratsamt sind gemeinsame Herausgeber der "Digitalen Vorsorgemappe".

Persönliche Vorsorge treffen! Alle Formulare zum Ausfüllen, Abspeichern und Drucken

Über die folgenden Links können Sie auf alle wichtigen Formulare für Ihre persönliche Vorsorge zugreifen und diese Formulare auch direkt einzeln ausfüllen. Es besteht auch die Möglichkeit die komplette Vorsorgemappe in Ihrem persönlichen Vorsorgeordner abzuheften.
Die Formulare können Sie direkt am PC ausfüllen und ausdruck en (empfehlenswert, wenn Sie Ihre Vollmacht bei einem Notariat oder der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen möchten). Alternativ hierzu können Sie die Formulare auch im Internet herunterladen: www.vorsorgemappe.online/formulare

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Kontakt

Betreuungsbehörde
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381-0
Fax 07222 381-2199