Empfänger der Gebührenbescheide sind Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe. Mit den Bescheiden erfolgt die Abfallgebühren-Endabrechnung für 2011 und gleichzeitig die Vorauszahlung für 2012. Nachberechnungen für das vergangene Jahr ergeben sich insbesondere aus den über die neun Mindestleerungen hinaus in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfallbehälter. Zusätzlich informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb darüber, dass Änderungen bei der Anzahl oder Größe der Gefäße, die in den letzten beiden Wochen durchgeführt wurden, im Jahresgebührenbescheid noch keine Berücksichtigung finden konnten. Die betroffenen Kunden erhalten in den nächsten Tagen einen entsprechenden Änderungsbescheid.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist auch auf seinen Online-Behälterdienst hin, der über www.awb-landkreis-rastatt.de aufgerufen werden kann. Die Anmeldedaten finden sich auf dem Gebührenbescheid. Da der Zugangscode mit jedem Jahresbescheid neu vergeben wird, lässt sich der Service wie das Aufrufen der genutzten Leerungen, das Erteilen einer Einzugsermächtigung oder das Ändern von Bankverbindungen nur mit den neuen Anmeldedaten nutzen.
Abschließend empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb, für telefonische Rückfragen nicht gleich nach Eingang der Gebührenbescheide zum Hörer zu greifen, sondern einige Tage verstreichen zu lassen. Erfahrungsgemäß kommt es in der ersten Woche nach der Zustellung bei Anrufen zu Wartezeiten, da alle Apparate der Kundenberatung besetzt sind.
Kontakt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
76437 Rastatt
Telefon: 07222 381-0
Fax: 07222 381-1095
E-Mail: presse@landkreis-rastatt.de
Ihre Ansprechpartner
Frau Gisela Merklinger
Pressesprecherin und Persönliche Referentin des Landrats
Telefon: 07222 381-1003
Fax: 07222 381-1095
E-Mail: presse@landkreis-rastatt.de
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung
Gebäude: Am Schlossplatz 5
Raum: E3.06
26.01.2012 Abfallbehältergebühren bleiben stabil
Ab Donnerstag, 26. Januar 2012, werden die Jahresbescheide für die Abfallbehältergebühren versandt, teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt mit. Die gute Nachricht ist, dass die Abfallgebühren beim Abfallwirtschaftsbetrieb weiterhin stabil bleiben und keine Anpassungen erforderlich sind.








