Für die Restabfallbehälter werden die Grundgebühren mit den neun Mindestleerungen berechnet, für die Biotonnen die Behältergebühr. Auf der Rückseite des Abfallgebührenbescheides sind die angemeldeten Restabfallbehälter und Biotonnen mit der entsprechenden Behälternummer aufgeführt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet in diesem Zusammenhang darum, die im Abfallgebührenbescheid aufgeführten Behälternummern mit denen der genutzten Behälter zu vergleichen, um die richtige Zuordnung sicherzustellen (graue Tonne-Nummer auf dem seitlichen Aufkleber, Biotonne – Nummer auf dem Deckel). Zudem wird darauf hingewiesen, dass Änderungen bei der Anzahl oder Größe der Gefäße, die in den letzten beiden Wochen durchgeführt wurden, im Jahresgebührenbescheid noch keine Berücksichtigung finden konnten. Die betroffenen Kunden erhalten in den nächsten Tagen einen entsprechenden Änderungsbescheid.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist auch auf seinen Online-Behälterdienst hin, der über www.awb-landkreis-rastatt.de aufgerufen werden kann. Die Anmeldedaten finden sich auf dem Gebührenbescheid. Damit kann beispielsweise die Anzahl der genutzten Leerungen abgefragt werden. Dem Abfallgebührenbescheid liegt eine Kundeninformation mit weiteren Erläuterungen bei.
Abschließend empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb, für telefonische Rückfragen nicht gleich nach Eingang der Gebührenbescheide zum Hörer zu greifen, sondern einige Tage verstreichen zu lassen. Erfahrungsgemäß kommt es in der ersten Woche nach der Zustellung bei Anrufen zu Wartezeiten, da alle Apparate der Kundenberatung besetzt sind.
Kontakt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
76437 Rastatt
Telefon: 07222 381-0
Fax: 07222 381-1095
E-Mail: presse@landkreis-rastatt.de
Ihre Ansprechpartner
Frau Gisela Merklinger
Pressesprecherin und Persönliche Referentin des Landrats
Telefon: 07222 381-1003
Fax: 07222 381-1095
E-Mail: presse@landkreis-rastatt.de
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung
Gebäude: Am Schlossplatz 5
Raum: E3.06
26.01.2012 Abfallwirtschaftsbetrieb versendet Jahresbescheide 2012 an neue Kunden
Ab Donnerstag, 26. Januar 2012, wird der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt seinen neuen Kunden aus Rastatt, Ötigheim und Steinmauern erstmals die Jahresbescheide für die Abfallbehältergebühren zusenden. Empfänger der Gebührenbescheide sind die Grundstückseigentümer, die Hausverwaltungen und die Gewerbebetriebe. Mit den Bescheiden erfolgt die Abfallgebühren-Vorauszahlung für das Kalenderjahr 2012.








