Festkultur im Landkreis Rastatt
Alkoholprävention und Jugendschutz
Der zu beobachtende Missbrauch von Alkohol bei Kinder und Jugendlichen gibt Anlass zur Besorgnis. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hier gegenzusteuern. Im Jahr 2010 haben deshalb alle Oberbürgermeister und Bürgermeister im Landkreis Rastatt eine „Gemeinsame Erklärung“ unterzeichnet. In dieser Erklärung wird die konsequente Einhaltung des Jugendschutzes gefordert und an die Vorbildfunktion der Erwachsenen erinnert. Um die Inhalte der Erklärung umzusetzen, wurde ein einheitlicher Antrag auf Gestattung (gaststättenrechtliche Genehmigung) erarbeitet, der ab 2012 von Festveranstaltern im Landkreis Rastatt für die Beantragung einer Gestattung zu verwenden ist. Eine Checkliste für Veranstalter soll den Überblick erleichtern, wann z.B. welche Genehmigung einzuholen ist. In der Anlage zur gemeindeeigenen Gestattung sind die wichtigsten Hinweise und Auflagen zum Jugendschutz zusammengefasst. Das Jugendschutzgesetz und verschiedene Logos und Materialien für den Aushang, Flyer oder Poster ergänzen das Angebot.
Kontakt und Information:
- Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister und Bürgermeister im Landkreis Rastatt (183,3 KB)
- Checkliste für Vereine (55 KB)
- Antrag auf Gestattung (gaststättenrechtliche Genehmigung)
- Anlage zur Gestattung
- Flyer Festkultur (1,967 MB)
- Materialien: Jugendschutzgesetz (33,6 KB), Plakate (Wir kontrollieren das Alter (36,3 KB), Wir halten uns daran (23,4 KB)) und Logos für Plakate und Flyer (Jugendschutz - Schrift weiß (47,2 KB), Jugendschutz - Schrift schwarz (47,1 KB))
Im Jahr 2008 hat der Landkreis Rastatt das Projekt HaLT (Hart am LimiT) eingeführt. Bestandteil des Projektes ist nicht nur die Beratung von Jugendlichen und Eltern, sondern auch die Beratung und Unterstützung von Festveranstaltern bei der Planung ihrer Feste.








