Landtagswahl 2011
Der Landkreis Rastatt ist aufgrund des Landtagswahlgesetzes in die Wahlkreise 32 -Rastatt- und 33 -Baden-Baden- aufgeteilt.
Die folgenden Städte/Gemeinden gehören zum Wahlkreis 32: Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Forbach, Gaggenau, Gernsbach, Iffezheim, Kuppenheim, Loffenau, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt, Steinmauern und Weisenbach.
Die folgenden Städte/Gemeinden gehören zum Wahlkreis 33: Baden-Baden, Bühl, Bühlertal, Hügelsheim, Lichtenau, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim.
Wahlergebnisse:
Hier finden Sie die endgültigen Wahlergebnisse der Landtagswahl 2011 - Wahlkreis 32 - Rastatt:
Ergebnisse der Landtagswahl 2011 - (HTML barrierefrei)
Ergebnisse der Landtagswahl 2011 - (HTML)
Ergebnisse der Landtagswahl 2011 - Gemeindeergebnis mit Wahlbezirken - (interaktiv/JavaScript)
Ergebnisse der Landtagswahl 2011 - Gesamtergebnis - (interaktiv/JavaScript)
Wir bieten Ihnen als Service auch die endgültigen Wahlergebnisse der Landtagswahl 2011 - Wahlkreis 33 - Baden-Baden - zum Abruf an:
Ergebnisse der Landtagswahl 2011 - (HTML barrierefrei)
Ergebnisse der Landtagswahl 2011 - Gemeindeergebnis mit Wahlbezirken - (interaktiv/JavaScript)
Ergebnisse der Landtagswahl 2011 - Gesamtergebnis - (interaktiv/JavaScript)
Wir weisen darauf hin, dass die Zahlen des Wahlkreises 33 ungeprüft sind. Das amtliche vorläufige Ergebnis finden Sie bei der zuständigen Wahlbehörde der Stadt Baden-Baden.
Hier finden Sie die endgültigen Ergebnisse der Landtagswahl 2006:
Wahlkreis 32 - Rastatt:
- Ergebnis der Landtagswahl 2006
- Ergebnisse der Landtagswahl 2006 - Gemeindeergebnis mit Wahlbezirken - (interaktiv/JavaScript)
Wahlkreis 33 - Baden-Baden:
- Ergebnis der Landtagswahl 2006
-
Ergebnisse der Landtagswahl 2006 - Gemeindeergebnis mit Wahlbezirken - (interaktiv/JavaScript)
Interessante Links
- Informationen zur Landtagswahl 2011 erhalten sie im Landtagswahlportal: www.landtagswahl-bw.de.
- E-Mail-Hotline zur Landtagswahl - Von Januar bis März bietet die Landeszentrale für politische Bildung eine Hotline per E-Mail an.
- www.wahl-o-mat.de - Ein Frage-Antwort-Spiel klärt, welche Partei der eigenen politischen Meinung am nächsten steht.
- Internetforen zur Landtagswahl 2011
- Wahlquiz
- Informationen zur Wahlstatistik: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Ablauf einer Landtagswahl
Wie wird gewählt?
Die Wahlperiode richtet sich nach Artikel 30 Abs. 1 und 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg, der wie folgt lautet:
"Die Wahlperiode des Landtags dauert fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Ablauf der Wahlperiode des alten Landtags, nach einer Auflösung des Landtags mit dem Tage der Neuwahl. Die Neuwahl muss vor Ablauf der Wahlperiode, im Falle der Auflösung des Landtags binnen 60 Tagen stattfinden."
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer ist wählbar?
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte.
Wieviele Stimmen habe ich?
Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Wahlsystem
Zur Sitzverteilung:
a) Das Land ist in 70 Wahlkreise eingeteilt.
b) In jedem dieser 70 Wahlkreise ist der Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat (Erstausteilung).
c) Der Landtag von Baden-Württemberg hat mindestens 120 Sitze. Es müssen also noch weitere Sitze zugeteilt werden. Dabei wird wie folgt verfahren:
- Es wird nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf Landesebene berechnet, wie viele Sitze den einzelnen Parteien nach den von ihnen erreichten Stimmenzahlen zustehen. Dabei bleiben die Parteien unberücksichtigt, die weniger als fünf Prozent der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.
- Die danach den einzelnen Parteien zustehenden Sitze werden nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf die Regierungsbezirke weiterverteilt im Verhältnis der Stimmenzahlen, die die Parteien dort erreicht haben.
- Diese Sitzzahlen werden mit den bei der Erstausteilung im Regierungsbezirk erlangten Sitzzahlen verglichen.
- Stehen den Parteien in den Regierungsbezirken danach noch weitere Sitze zu, werden sie den nicht direkt gewählten Bewerbern dieser Parteien in der Reihenfolge der von ihnen im Wahlkreis erreichten prozentualen Stimmenanteile zugeteilt (Zweitausteilung).
- Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr nach dem Stimmenanteil dort zustehen, so verbleiben ihr diese Mandate (Überhangmandate). Entspricht dabei das Verhältnis der Sitzzahlen der Parteien nicht mehr dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf Regierungsbezirksebene, so werden den anderen Parteien weitere Sitze zugeteilt (Ausgleichsmandate), bis die Sitzverteilung wieder dem Stimmenanteil entspricht. Die Ausgleichsmandate werden an die Bewerber wie bei der Zweitausteilung vergeben.








