Mit diesen Mitteln sollen Projekte im Bereich der Aus- und Weiterbildung gefördert werden, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Die Fördermittel werden von der L-Bank auf der Grundlage einer Empfehlung des Regionalen Arbeitskreises ESF bewilligt. In diesem sind alle in der Region im Bereich der Ausbildung und Beschäftigung tätigen Institutionen und Einrichtungen vertreten.
Der Arbeitskreis unter der Federführung des Sozialamtes im Landratsamt Rastatt hat sich im laufenden Jahr einen ausführlichen Überblick über die Ergebnisse der im Jahr 2009 geförderten und durchgeführten Projekte verschafft.
Auf dieser Grundlage wurden für das Jahr 2011 nachfolgende Förderschwerpunkte festgelegt, für die bei der Durchführung von entsprechenden Projekten Fördermittel beantragt werden können.
1. Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren Schülerinnen und Schülern. Eine mögliche Zielgruppe könnten dabei zum Beispiel Migranten/innen mit Schulabbrüchen sein. Die Teilnehmer/innen müssen unter 25 Jahren sein.
2. Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, vor allem auch zum Beispiel für Alleinerziehende, insbesondere ohne bisherige Berufsausbildung. Maßnahmen könnten in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden.
3. Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind. Eine mögliche Zielgruppe können zum Beispiel (ältere) Migranten/innen sein.
4. Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen und besonderen Problemlagen, wie zum Beispiel Suchtproblemen.
Förderfähig sind laut Landratsamt ausschließlich Projekte, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern unterstützen.
Alle Projektanträge sollen eine klare Formulierung der Zielstellung(en) beinhalten sowie eine darauf abgestimmte Darstellung der inhaltlichen und methodischen Umsetzung des Vorhabens. Ebenso sind die zu erwartenden Ergebnisse der Projektarbeit zu benennen. Dies betrifft im Besonderen den Gender-Mainstreaming-Ansatz.
Um eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds, die in der aktuellen Förderperiode höchstens 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten betragen kann, zu erhalten, ist eine sogenannte Kofinanzierung in mindestens gleicher Höhe erforderlich. Diese kann sowohl von öffentlicher als auch von privater Seite erfolgen. Daneben können aber auch Eigenmittel des Projektträgers zur Kofinanzierung eingesetzt werden.
Anträge für den Förderzeitraum ab 1. Januar 2011 müssen bis spätestens 30. September 2010 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10, 76135 Karlsruhe, eingereicht werden. Verspätet eingehende Förderanträge könnten, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen, frühestens zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2011 in ein Auswahlverfahren einbezogen werden. Allerdings ist eine rückwirkende Förderung generell nicht möglich.
Nähere Informationen zu den Förderschwerpunkten, zum Förderverfahren oder zur Finanzierung können interessierte Projektträger über die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises „Europäischer Sozialfonds“ beim Landratsamt Rastatt, Sozialamt, Albert Kölmel, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Tel. 07222/381-2107, oder im Internet unter www.landkreis-rastatt.de unter der Rubrik Soziales – EU Sozialfonds erhalten. Dort ist auch das Strategiepapier 2011 abrufbar.
Die Antragsunterlagen sind im Internet unter www.esf-bw.de unter der Rubrik Service –Download Center - Baden-Württemberg - Ministerium für Arbeit und Soziales - Regionale Förderung - abrufbar.








