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76437 Rastatt
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Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
- Beabsichtigte Lebenspartnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen
- Volljährigkeit
- Keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Namensführung
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Jede(r) Partner(in) behält seinen/ihren Namen.
Sie einigen sich auf einen Lebenspartnerschaftsnamen (= bish. Familienname eines Partners).
Sie einigen sich auf einen Lebenspartnerschaftsnamen und der/die andere kann seinen/ihren bisherigen Namen voranstellen oder anhängen (Doppelname).
Hinsichtlich der Namensbestimmung bestehen Besonderheiten, wenn ein(e) Lebenspartner(in) Ausländer(in) ist, über die wir Sie gerne informieren.
Notwendige Unterlagen
Deutsche(r) Lebenspartner(in):
1. Personalausweis oder Reisepass
2. Beglaubigter aktueller Registerausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisen (ohne Testamentskartei) oder beglaubigte Kopie des Geburtseintrags, erhältlich beim Geburtsstandesamt
3. aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (Meldeamt des Wohnortes)
4. Falls Sie verheiratet waren: Beglaubigte Abschriften aus den als Heiratseintrag fortgeführten Familienbüchern der Vorehen (Standesamt der Eheschließung), falls nicht vorhanden, die Eheurkunde(n). Ferner Nachweise über die Beendigung dieser Ehe(n), wie Scheidungsurteile, Sterbeurkunden des Ehegatten. Entsprechendes gilt für frühere Lebenspartnerschaften.
5. ggf. Namen und Anschriften der Zeugen.
Ausländische(r) Lebenspartner(in):
1. Reisepass;
2. Original Geburtsurkunde mit Legalisation (durch die deutsche Botschaft/Konsulat im Heimatland) oder Apostille sowie Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer;
3. Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Legalisation bzw. Apostille und Übersetzung (s.o.),
4. Aufenthaltsbescheinigung (Meldeamt Deutschland)
5. Eidesstattliche Versicherung, dass weder eine Ehe noch eine Lebenspartnerschaft besteht. Diese Erklärung wird vor unserer Behörde abgegeben.
6. Falls der/die Lebenspartner(in) bereits verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft abgeschlossen hatte: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk sowie Heiratsurkunde mit Eintrag der Scheidung jeweils mit Legalisation bzw. Apostille und Übersetzung (s.o.)
Zuständigkeitsbereich
- für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt
Gebühren
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 100,00 EUR
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist: 120,00 EUR
Aufnahme einer Versicherung an Eides statt 20,00 EUR
Erteilung einer Urkunde 12,00 EUR
Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung
soweit sie nicht bei der Begründung der Lebens-
partnerschaft abgegeben wurde 35,00 EUR
Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung 12,00 EUR








