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76437 Rastatt
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Tierseuchen/Tierkörperbeseitigung
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht
Fleischhygiene/Geflügelfleischhygiene/Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Tierschutz/Tierhygiene
Tierarzneimittel
Tierseuchen/Tierkörperbeseitigung
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die vorbeugende Tierseuchenüberwachung im Landkreis Rastatt. Durch gezielte Programme und Kontrollen müssen tierseuchenrechtliche Vorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben, Hobbytierhaltungen aber auch im Reiseverkehr mit Tieren kontrolliert werden. Hierbei muss u. a. auf die korrekte Kennzeichnung von Tieren, die Einhaltung des Verbotes der Speiseabfallverfütterung an Klauentiere und Geflügel sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen geachtet werden. Darüber hinaus wird die Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Impf- und Untersuchungsintervalle überprüft, um möglichen Tierseuchen vorzubeugen.
Im Seuchenfall muss durch entsprechende Massnahmen (Sperrung von Betrieben, Rückverfolgung von Tierlieferungen, Quarantäne oder Tötung von Tieren) die Seuche getilgt und deren Ausbreitung verhindert werden.
Folgende Aufgaben ergeben sich:
- Registrierung von Tierhaltungen
- Überprüfungen von landwirtschaftlichen Tierhaltungen, gewerblichen Tierhaltungen und Züchtern von Tieren
- Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels sowie von Kleintierveranstaltungen
- Genehmigungen für Zucht und Handel mit Tieren
- Ausstellung von amtstierärztlichen Zeugnissen für Tiere im Reiseverkehr
- Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen beim Auftreten von Tierseuchen
- Überwachung der Tierkörperbeseitigung
Tierhalterregistrierungsformular (97 KB)
Registrierung und Kennzeichnung von Equiden
Merkblatt BVD-Bekämpfung (149.2 KB)
Merkblatt BHV1 (171.5 KB)
Reisen mit Tieren:
Einfuhrregelung für tierische Erzeugnisse für den persönlichen Verbrauch
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht/Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist auch zuständige Behörde für die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Rastatt. In Zusammenarbeit mit den anderen Sachverständigen der verschiedenen Untersuchungseinrichtungen des Landes hat es sicherzustellen, dass von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika keine Gefahren für die Gesundheit des Verbrauchers ausgehen und dieser auch nicht getäuscht wird.
Alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, werden auf Grundlage des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) und der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) regelmäßig überwacht. Bei Unregelmäßigkeiten werden Verdachtsproben gezogen, entsprechende Maßnahmen angeordnet und eventuell Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Fleischhygiene/Geflügelfleischhygiene/Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Das Fachgebiet der Fleischhygiene und Geflügelfleischhygiene ist sehr vielfältig. Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch Tierärzte bzw. Fleischkontrolleure amtlich untersucht werden. Dies geschieht in EU-zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieben aber auch bei Hausschlachtungen. Hierbei werden auch die BSE-Proben für die Untersuchung im zugelassenen Labor entnommen.
Darüber hinaus müssen in den EU- zugelassenen Zerlegebetrieben arbeitstäglich Hygienekontrollen durchgeführt werden; in den übrigen zugelassenen Betrieben finden nach Risikobewertung notwendige Kontrollen statt. Weiterhin unterliegen auch alle anderen Betriebe, die Fleisch gewinnen, zerlegen und verarbeiten - von der Schlachtstätte über die Metzgerei bis hin zum Direktvermarkter - der Fleischhygieneüberwachung. Beanstandungen werden durch Belehrungen, Verfügungen und Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren verfolgt.
Broschüre: Dioxin- und PCB-Einträge in Lebensmitteln vermeiden (1.737 MB)
Tierschutz/Tierhygiene
Der Tierschutz und damit verbunden die Kontrolle der artgerechten Tierhaltung stellt eine wesentliche Aufgabe des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung dar. Nicht ohne Grund erfolgte die Aufnahme des Tierschutzes als Verfassungsziel in das Grundgesetz. Das Tier gilt als "Mitgeschöpf", dessen Leben und Wohlbefinden aus der Verantwortung des Menschen zu schützen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Schäden oder Leiden zufügen.
Die amtstierärztlichen Aufgaben im Bereich des Tierschutzes umfassen die Sicherstellung der artgerechten Haltung und damit das Wohlbefinden der Tiere. Es werden landwirtschaftliche Tierhaltungen, Zirkusbetriebe, Tierschauen und Zoogeschäfte regelmäßig überprüft. Im Verdachtsfall müssen jedoch auch private Haltungen von Tieren jeder Art überprüft werden. Darüber hinaus werden Tiertransporte und der tierschutzgerechte Umgang mit Schlachttieren überwacht. Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Baugesuchen und Prüfung von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nehmen ebenfalls einen großen Bereich ein.
Folgende Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig:
- das gewerbsmäßige Züchten, Handeln, Halten und Zur-Schau-Stellen von Wirbeltieren
- das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes
- der gewerbliche Transport von Tieren
- das gewerbsmäßige Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge
- die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
- die Haltung von Tieren in einem Zoo oder ähnlicher Einrichtung
- die Durchführung von Tierbörsen
- das gewerbliche Zur-Ruhe-Stellen und Töten von Tieren
- die Durchführung von Tierversuchen, die Haltung und Züchtung von Versuchstieren
- die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder die Unterhaltung hierfür vorgesehener Einrichtungen.
Merkblatt des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg zur Halterung von geangelten Fischen
Arzneimittelüberwachung/Tierarzneimittel
Im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werden Lebensmittel auf allen Stufen der Produktion vom Stall bis zur Abgabe an den Verbraucher durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung überwacht. Hierbei spielt die Kontrolle der Anwendung von Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren eine wichtige Rolle, denn es soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel mit nicht zugelassenen Rückständen von Arzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln oder Umweltkontaminanten zum Verbraucher gelangen.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es sehr strenge Vorschriften für die Arzneimittelanwendung bei lebensmittelliefernden Tieren. So gelten bestimmte "Wartezeiten", die zwischen der Anwendung der Mittel und der Schlachtung der Tiere eingehalten werden müssen. Aber auch für andere Substanzen, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, sind Höchstmengen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen.
Landwirtschaftliche Betriebe werden regelmäßig auch bezüglich des Einsatzes von Arzneimitteln kontrolliert. Im Bestandsbuch, das der Tierhalter führen muss, ist der Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, detailliert zu dokumentieren. Stichprobenweise oder bei begründetem Verdacht werden auch Rückstandsuntersuchungen sowohl am lebenden als auch am geschlachteten Tier durchgeführt.
Informationen zur Ferkelkastration finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Ländlichen Raum








