Kontakt
76437 Rastatt
Ihre Ansprechpartner
Privat:
Ahornweg 14
76470 Ötigheim
Telefon: 07222 24840
Handy: 0170 9233833
Zivil- und Katastrophenschutz
Aufbau und Organisation des Katastrophenschutzes
Freistellung von Helfern/Helferangelegenheiten
Flutinformationswarnsystem FLIWAS
Aufbau und Organisation des Katastrophenschutzes
Im Katastrophenschutz wirken alle dem Landratsamt gleich- oder nachgeordneten Behörden mit (beispielsweise die Gemeinden und Fachbehörden), die Polizei, die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle, die Krankenhäuser und die Angehörigen der Berufe des Gesundheitswesens, wie Ärzte und Krankenpflegepersonal. Ferner sind Inhaber von Fahrzeugen und Geräten sowie Firmen der Instandsetzung zur Hilfe und Leistung verpflichtet. Die Betreiber von Anlagen mit besonderem Gefahrenpotenzial haben spezielle Unterstützungspflichten.
Träger der Katastrophenhilfe im Landkreis sind:
- die Feuerwehren der Städte und Gemeinden
- das Deutsche Rote Kreuz
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- und der Landkreis
Für den Katastrophenschutzdienst sind besondere Einheiten und Einrichtungen gebildet worden. Im Landkreis Rastatt stehen insgesamt 13 dieser Fachdienste zur Verfügung. Sie gliedern sich in:
a) Führung
Fachdienst:
1 Verwaltungsstab
1 Technische Einsatzleitung mit Führungsstab
Trägerorganisation: Landkreis Rastatt
b) Brandschutz und ABC-Dienst
Fachdienst:
1 Feuerwehreinheit "Löschangriff oder Löschwasserversorgung"
1 Feuerwehreinheit "Technische Hilfe"
1 Feuerwehreinheit "Hochwasserschutz, -rettung, -beseitigung"
1 Feuerwehreinheit "ABC"
Trägerorganisation: Kommunen im Landkreis
c) Sanitäts- und Betreuungsdienst
Fachdienst:
1 Einsatzeinheit mit Technischer Dienst
Trägerorganistaion: DRK Kreisverband Bühl-Achern e.V.
Telefon: 07223 9877-0
Fachdienst:
2 Einsatzeinheiten
Trägerorganisation: DRK Kreisverband Rastatt e.V.
Telefon: 07222 9233-0
d) Bergungsdienst
Fachdienst:
1 Technischer Zug, Fachgruppe "Ortung", Fachgruppe "Beleuchtung"
1 Fachgruppe "Logistik-V (Verpflegung, Transport)"
Trägerorganisation: THW-Ortsverband Bühl
Ortsbeauftragter: Torsten von Dombrowski
Telefon: 0151 22334491
Fachdienst:
1 Technischer Zug
1 Fachgruppe "Logistik-M (Materialerhaltung)"
Trägerorganisation: THW-Ortsverband Rastatt
Ortsbeauftragter: Michael Nowak
Telefon: 0175 2459803
Katastrophenmeldestelle
Aufgabe der Katastrophenmeldestelle ist es, Meldungen über schwerwiegende Schadenereignisse entgegenzunehmen und sofort an die zuständigen Stellen des Hauses weiterzugeben sowie erste Maßnahmen einzuleiten.
Sie ist zu erreichen
während der üblichen Dienstzeit:
Ordnungsamt
Telefon: 07222 381-4303
oder -4304
oder -4301
oder -4302
oder -4001
Fax: 07222 381-4398
oder -4399
E-Mail: amt43@landkreis-rastatt.de
außerhalb der Dienstzeit:
die Integrierte Leitstelle Mittelbaden
Telefon: 07222 9266-0
Fax: 07222 26248
Notruf: 112
Internet: www.ils-mittelbaden.de
Die Integrierte Leitstelle leitet die Meldungen an das Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde weiter.
Wird die Katastrophenschutzbehörde nicht erreicht, ist die Polizeidirektion Rastatt/Baden-Baden über das Polizeirevier Rastatt davon in Kenntnis zu setzen. Die Polizeidirektion nimmt bis zu deren Tätigwerden die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahr.
Polizeirevier Rastatt
Telefon: 07222 761-110
Fax: 07222 761-109
Polizeinotruf: 110
Freistellung von Helfern/Helferangelegenheiten
Allgemeines
Wollen Sie sich im Sanitäts- oder Betreuungsdienst engagieren, im Brandschutz Dienst leisten, bei der Abwehr von ABC-Gefahren mithelfen, mit Maschinen und Geräten arbeiten, Fahrzeuge führen, für und mit Menschen arbeiten, koordinieren, führen, leiten, ausbilden und vieles mehr?
Alternativ zum Wehr- bzw. Zivildienst gibt es die Möglichkeit, sich zum Dienst als Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz zu verpflichten. Dadurch wird gewährleistet, dass den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen im Katastrophenfall genügend Helfer zur Verfügung stehen. Grundlage hierfür sind § 13a Abs. 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) und § 14 Abs. 1 und 4 des Zivildienstgesetzes (ZDG).
Wehrpflichtige/Zivildienstpflichtige, die sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens vier Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst/Zivildienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken. Haben Wehrpflichtige/Zivildienstpflichtige, vier Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst/Zivildienst zu leisten.
Voraussetzungen:
- Sie sind ehrenamtliches Mitglied in einer Hilfsorganisation,
- mindestens 18 Jahre alt und haben das Höchstalter von 25 Jahren noch nicht erreicht,
- haben noch keine Vorankündigung zur Einberufung oder einen Einberufungsbescheid erhalten,
- haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Rastatt,
- sind allgemein körperlich geeignet zur Übernahme von Aufgaben in der freiwilligen ehrenamtlichen Dienstleistung.
Bei Rückfragen stehen wir unter genanntem Kontakt gerne zur Verfügung.
Flutinformationswarnsystem (FLIWAS)
Weitere Aufgaben:
- Katastrophenvorsorge:
Ergänzende Finanzierung und Ausstattung der Komponenten des bundes- und landeseigenen Katastrophenschutzes, Aufstellung eines Verwaltungsstabes und einer Technischen Einsatzleitzung mit Führungsstab, Erstellen von Alarm- und Einsatzplänen, Ausbildung und Übungen - Katastrophenabwehr und -bekämpfung
- Zivilschutz und zivile Sicherheitsvorsorge
- Zivilmilitärische Zusammenarbeit
- Rettungsdienstgesetz/Genehmigung von Krankentransport
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.bkk.bund.de








