Schornsteinfegerwesen
Die Überwachung häuslicher Feuerstätten aus Gründen der Feuersicherheit und des Umweltschutzes ist in Deutschland durch die Bezirksschornsteinfegermeister geregelt. Ein zusammenhängender Kehrbezirk mit festen, durch das Gesetz vorgeschriebenen Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten innerhalb bestimmter Fristen garantiert dabei eine kontinuierliche Arbeitsweise ohne große An- und Abfahrtszeiten, ohne Akquisitionsbemühungen von Kunden und Schornsteinfeger und ohne intensives Überwachungssystem.
Im Landkreis Rastatt sind derzeit 20 Kehrbezirke zugeteilt. Für jeden Kehrbezirk wurde ein Bezirksschornsteinfegermeister bestellt. Von Seiten des Ordnungsamtes werden verschiedene Aufgaben im Bereich des Schornsteinfegerwesens wahrgenommen, darunter fallen unter anderem:
- Durchsetzung der Kehr- und Überprüfungspflicht
- Einrichtung und Änderung der Kehrbezirke
- Bestellung der Bezirksschornsteinfegermeister nach vorheriger Besetzung durch das Regierungspräsidium Stuttgart
- Beitreibung rückständiger Schornsteinfegergebühren
- Aufsicht über den Bezirksschornsteinfegermeister allgemein
- Überprüfung des Kehrbezirks
- Überprüfung der Kehrbücher und sonstigen Aufzeichnungen des Bezirksschornsteinfegermeisters
- Rücknahme, Widerruf und Aufhebung der Bestellung
Die Zuständigkeiten für die einzelnen Kehrbezirke entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Kehrbezirksliste. Ihren Bezirksschornsteinfegermeister finden Sie unter Myschornsteinfeger.
Kehrbezirksliste (32,9 KB)
Weitere Informationen und News können auch über die Internet-Seite der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Karlsruhe abgerufen werden.
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76437 Rastatt








