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76437 Rastatt
Impfung gegen die Neue Influenza
Seit Ende Oktober 2009 steht ein Impfstoff gegen die Neue Influenza zur Verfügung. Ein anfänglicher Engpass bei der Versorgung mit dem Impfstoff konnte inzwischen behoben werden. Die Krankheit verläuft weiterhin zum größten Teil milde, vor allem Personen mit chronischen Grundleiden (z.B. chronische Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-, Leber-, Nierenerkrankungen, Diabetes, Immundefekte oder ähnliches), sowie Schwangere im 2. und 3. Trimenon haben ein erhöhtes Risiko für schwerere Verläufe oder Komplikationen. Inzwischen ist der Höhepunkt der aktuellen Erkrankungswelle überschritten, die Anzahl von Neuerkrankungen hat in den letzten Wochen deutlich abgenommen. Erfahrungen aus früheren Pandemien lehren aber, dass das Risiko einer zweiten oder gar dritten Erkrankungswelle besteht. Die Empfehlung zur Impfung gilt daher unverändert und für alle Personengruppen (für Kinder ab 6 Monaten).
Die Impfung wird von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Sie ist kostenlos.
Für Schwangere im 2. und 3. Drittel der Schwangerschaft steht ein Impfstoff ohne Wirkverstärker zur Verfügung. Die Impfungen von Schwangeren erfolgen durch den behandelnden Frauenarzt.
Wenn Sie sich impfen lassen möchten, nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit dieser die Impfung vorplanen kann. Dies ist erforderlich, da Ihr Hausarzt die Impfung jeweils für ca. 10 Personen organisieren und durchführen muss. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass es dadurch zu Wartezeiten kommen kann. Schwangere sollten entsprechend Kontakt mit ihrem Frauenarzt aufnehmen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg bietet weitere Informationen und Unterstützung bei der Suche nach einem niedergelassenen Arzt für die Impfung über eine telefonische Hotline 01805-6332255 oder über ihre Internetseite www.kvbawue.de an.
Aufgabe der Gesundheitsämter ist die allgemeine Beratung und Aufklärung über die Neue Influenza und die Impfung.
Infoblatt für Ärztinnen/Ärzte zur Impfung gegen die Neue Grippe A (H1N1) ("Schweinegrippe") (56,7 KB)
Merkblatt zur Impfung gegen die Neue Grippe A (H1N1) ("Schweinegrippe") - Ministerium für Arbeit und Soziales (97 KB)
Merkblatt zur Impfung gegen die Neue Grippe A (H1N1) ("Schweinegrippe") - Gesundheitsamt LRA Rastatt (42,5 KB)
Für den Landkreis Rastatt
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07222 381-2309 oder
07222 381-2351
Für den Stadtkreis Baden-Baden
Telefon:
07221 302468-2374








